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Wandfluh Hansruedi · Nationalrat · 2013-11-27

Wandfluh Hansruedi · Nationalrat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2013-11-27

Wortprotokoll

Die Volksinitiative "für den Schutz fairer Löhne", die sogenannte Mindestlohn-Initiative, wurde vom Schweizerischen Gewerkschaftsbund am 23. Januar 2012 mit 112 301 gültigen Unterschriften eingereicht. Sie verlangt, dass Bund und Kantone Massnahmen zum Schutz der Löhne auf dem Arbeitsmarkt treffen. Sie sollen insbesondere orts-, berufs- und branchenübliche Mindestlöhne in Gesamtarbeitsverträgen fördern.

Die Volksinitiative verlangt, dass der Bund als zwingende Lohnuntergrenze einen gesetzlichen Mindestlohn in der Höhe von 22 Franken pro Stunde festlegt. Das entspricht bei einer 42-Stunden-Woche einem Monatsgehalt von 4000 Franken. Der Mindestlohn soll regelmässig der Teuerung angepasst werden. Für besondere Arbeitsverhältnisse sollen Ausnahmeregelungen möglich sein, beispielsweise bei Massnahmen für die Eingliederung von Behinderten.

Der Bundesrat beantragt, die Volksinitiative ohne Gegenvorschlag zur Ablehnung zu empfehlen. Der Ständerat folgte in der Herbstsession 2013 diesem Antrag mit 31 zu 13 Stimmen. Zudem verabschiedete der Ständerat die Motion 13.3668 seiner Kommission für Wirtschaft und Abgaben, "Verbesserung des Vollzugs der flankierenden Massnahmen und Stärkung der sozialpartnerschaftlichen Instrumente". Der Bundesrat wird darin aufgefordert,

1. die Vollzugsdefizite bei den flankierenden Massnahmen im Arbeitsmarktbereich detailliert aufzuzeigen;

2. einen Massnahmenplan zu deren zügiger Behebung in Bund und Kantonen vorzulegen;

3. auch Massnahmen zur Beschleunigung der GAV- und NAV-Verfahren vorzulegen.

Die WAK-NR hat sich an der Sitzung vom 8. Oktober 2013 im Restaurant Sunnegga oberhalb Zermatt mit dieser Initiative und auch mit der Motion 13.3668 befasst. Sie folgt dem Entscheid des Ständerates und lehnt mit 18 zu 7 Stimmen die Volksinitiative ohne Gegenvorschlag ab. Die Kommission ändert die ständerätliche Motion ab und streicht die dritte Ziffer. Die so bereinigte Motion wird mit 13 zu 8 Stimmen bei 2 Enthaltungen angenommen. Die Kommission verzichtet also darauf zu verlangen, dass vom Bundesrat Massnahmen zur Beschleunigung der GAV- und NAV-Verfahren vorzulegen sind. Dieser Entscheid zur Streichung von Ziffer 3 fiel mit 16 zu 9 Stimmen. Anträge auf Einreichung von Kommissionspostulaten, welche die Förderung von regionalen und branchenspezifischen Minimallöhnen in Gesamtarbeitsverträgen oder in Branchen, die keine Gesamtarbeitsverträge kennen, zum Ziel hatten, wurden von der Kommission mit 14 zu 10 bzw. 14 zu 9 Stimmen abgelehnt. Dasselbe gilt für einen Antrag auf Einreichung eines Kommissionspostulates, [PAGE 1843] das die Förderung der Allgemeinverbindlichkeit von GAV zum Ziel hatte. So viel zum Ablauf der Sitzung.

Nun zu den Argumenten: Die Initianten wollen mit ihrer Initiative dafür sorgen, dass alle Arbeitnehmenden in der Schweiz von ihrem Lohn leben können. Sie hoffen, die Armut zu verringern, Lohnunterbietung zu bekämpfen und zugleich den sozialen Frieden in der Schweiz zu wahren. Der Minderheitssprecher wird diese Argumente im Detail darlegen.

Die Kommissionsmehrheit vertritt die Meinung, dass das Erfolgsmodell Schweiz nicht mit staatlichen Eingriffen gefährdet werden darf. Der flexible, anpassungsfähige Arbeitsmarkt ist ein wichtiger Pfeiler unseres Wohlstands. Hohe Erwerbsquote, tiefe Arbeitslosigkeit und ein hohes Lohnniveau sind die positiven Ausprägungen unserer Wirtschaftspolitik. Die Löhne werden bei uns direkt zwischen den Sozialpartnern verhandelt, also zwischen den Arbeitnehmern und den Arbeitgebern oder, falls Gesamtarbeitsverträge vorhanden sind, zwischen den Arbeitgeberorganisationen und den Gewerkschaften. Den Vorteil dieser sozialpartnerschaftlichen Lohnfindung sieht die Kommissionsmehrheit darin, dass bei der Lohnfindung auf Branchen, auf Regionen und auf spezielle Bedürfnisse eingegangen werden kann.

Es wurde in der Kommission festgestellt, dass beispielsweise Swissmem dieses Jahr mit den Gewerkschaften einen neuen Gesamtarbeitsvertrag ausgehandelt hat. Darin wurde für das Tessin und den Jura ein Mindestlohn von 3300 Franken festgeschrieben, während in anderen Regionen andere Mindestlöhne gelten - und nun sollen diese Absprachen der Sozialpartner mit einem gesetzlichen Mindestlohn übersteuert werden! Tatsache ist, dass der Medianlohn in der Grossregion Zürich um 21 Prozent höher ist als im Tessin. Da stellt sich natürlich die Frage, warum der Mindestlohn in den beiden Regionen gleich hoch sein soll.

Die Kommissionsmehrheit sieht in der Volksinitiative auch einen Angriff auf das hochgelobte duale Bildungssystem. Stellen Sie sich vor, dass ein Schulabgänger 4000 Franken pro Monat verdient. Was soll ihn veranlassen, eine Lehre zu absolvieren und vier Jahre lang deutlich weniger zu verdienen? Und was soll die Betriebe motivieren, beispielsweise zweijährige Attestausbildungen anzubieten, wenn sie den Abgängern direkt nach der Ausbildung 4000 Franken bezahlen müssen, obschon die Wertschöpfung, die diese Abgänger erbringen, je nachdem deutlich tiefer ist?

Es ist also nicht nur das Prinzip des Mindestlohnes, das bei der Kommissionsmehrheit auf Ablehnung stösst, sondern auch die Höhe des Mindestlohnes. Die internationale Wettbewerbsfähigkeit des Wirtschaftsplatzes Schweiz dürfte massiv leiden, wenn Mindestlöhne eingeführt werden, die 40 Prozent oder mehr über denjenigen anderer Staaten liegen. Unser Hauptkonkurrent Deutschland beispielsweise kennt bis heute keine Mindestlöhne. Es gibt lediglich Branchenverträge mit Mindestlöhnen. Aber Sie haben es gehört: Die Spitzen von SPD und Union haben in der vergangenen Nacht in den Koalitionsverhandlungen einen gesetzlichen Mindestlohn von 8.50 Euro genehmigt. Das entspricht umgerechnet Fr. 10.50 - das im Vergleich zu den 22 Franken, die mit der Initiative bei uns in der Schweiz gefordert werden, und das bei unserem Hauptkonkurrenten, bei unserem Hauptgeschäftspartner! In unserem nördlichen Nachbarland wurden Vorbehalte gegen den Mindestlohn nicht nur von der Deutschen Bundesbank geäussert, die das Erfolgsmodell Deutschland gefährdet sieht, sondern auch von den Gewerkschaften. Sie befürchten ein Eigentor, einen Machtverlust, wie die "Frankfurter Allgemeine" letzte Woche berichtet hat.

Schliesslich stösst sich die Kommissionsmehrheit auch daran, dass mit der Mindestlohn-Initiative praktisch die Pflicht zu Gesamtarbeitsverträgen stipuliert wird, indem Bund und Kantone konkret beauftragt werden, Mindestlöhne in Gesamtarbeitsverträgen zu fördern. Je nach Lesart kann das bedeuten, dass Bund und Kantone dafür sorgen müssen, dass in allen Branchen Gesamtarbeitsverträge abgeschlossen werden.

Aus all diesen Gründen hat die Kommission die Volksinitiative mit 18 zu 7 Stimmen abgelehnt, ohne ihr einen Gegenvorschlag gegenüberzustellen.

Noch ein Wort zur Motion 13.3668 des Ständerates: Ihre Kommission änderte die Motion aus dem Ständerat ab. Sie strich die dritte Forderung und stimmte der so geänderten Motion mit 13 zu 8 Stimmen bei 2 Enthaltungen zu. Der Entscheid zur Streichung der dritten Ziffer fiel mit 16 zu 9 Stimmen. Die Argumente der Minderheit werden Sie anschliessend noch hören.

Die beiden ersten Forderungen der Motion werden von der Mehrheit Ihrer Kommission unterstützt. Es gibt schon eine Arbeitsgruppe, welche die flankierenden Massnahmen zu überprüfen hat und Defizite im Vollzug aufdecken soll. Dieser Bericht soll in Kürze erscheinen. So ist die Mehrheit der Kommission der Meinung, dass die laufenden Arbeiten mit der Annahme der Motion unterstützt werden können. Man solle das tun nach dem Motto: "Nützt es nichts, so schadet es nichts." Eine Minderheit von 8 Kommissionsmitgliedern lehnt auch die ersten beiden Punkte ab, nach dem Motto: "Nützt es nichts, so kann man es auch seinlassen." Sie will nötigenfalls weiterlegiferieren, sobald der in Aussicht gestellte Bericht veröffentlicht ist. Auf die Einreichung eines Minderheitsantrages hat sie jedoch verzichtet.

Die Mehrheit Ihrer Kommission ist also der Meinung, dass die dritte Forderung der Motion gestrichen werden muss, dass es keinen Auftrag an den Bundesrat braucht, Massnahmen zur Beschleunigung der Verfahren im Zusammenhang mit den GAV und den NAV vorzulegen. Die Mehrheit der Kommission empfiehlt Ihnen, die abgeänderte Motion anzunehmen und den Antrag der Minderheit Pardini abzulehnen.

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