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Leuthard Doris · Bundesrat · 2012-03-01

Leuthard Doris · Bundesrat · Aargau · 2012-03-01

Wortprotokoll

Ich kann es kurz machen. Inhaltlich, also dazu, dass man sich für Windenergiestandorte einsetzt, haben wir keine Differenz. Die Motion verlangt aber eben bereits, dass man geeignete Standorte in Richtplänen ausscheidet. In Richtplänen scheiden Sie Gebiete für allfällige spätere Standorte aus. Das ist somit formaljuristisch ein Unterschied; der Begriff "Gebiete" wäre eben der richtigere als "geeignete Standorte".

Mit dem zweiten Satz der Motion und der generellen Standortgebundenheit einer solchen Anlage stehen Sie fast ein bisschen im Widerspruch zu Ihren Beschlüssen von vorhin zum Waldgesetz. Auch hier müsste man den Einzelfall anschauen und überprüfen, weil auch hier natürlich die Prüfung des konkreten Projekts und des konkreten Standortes dann auf der nächstfolgenden Planungsstufe der kommunalen Ebene noch erfolgen müsste. Deshalb haben wir gesagt: Wenn Sie die Motion annehmen würden, würden wir uns erlauben, im Zweitrat die formal richtige Formulierung vorzuschlagen.

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