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Leuthard Doris · Bundesrat · 2012-03-01

Leuthard Doris · Bundesrat · Aargau · 2012-03-01

Wortprotokoll

Wir haben die Frage der Verfassungsmässigkeit durch diverse Gutachten abklären lassen, denn in der ersten Phase hat die ständerätliche Version tatsächlich verfassungsrechtliche Probleme aufgeworfen. Es besteht eine Rechtsauffassung, nach der es Bedenken gibt, das will ich nicht verschweigen. Diese beziehen sich aber nicht auf den Satz, sondern auf die Zweckgebundenheit nach Absatz 1ter. Gewisse Professoren sind der Meinung, dass allenfalls verfassungsrechtliche Bedenken gegen die Zweckgebundenheit vorgebracht werden könnten.

Das ist so, das wurde auch in der Kommission diskutiert. Es ist aber die Meinung Einzelner; das Gros der Juristen teilt diese Bedenken nicht.

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