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von Graffenried Alec · Nationalrat · 2012-03-01

von Graffenried Alec · Nationalrat · Bern · Grüne Fraktion · 2012-03-01

Wortprotokoll

Die Bauzonen in der Schweiz sind zu gross und befinden sich oft an den falschen Lagen, daran konnte das Raumplanungsgesetz bisher nichts ändern. Die Landschafts-Initiative will die Bauzonen plafonieren. Mit dem Gegenvorschlag sollen die zu grossen Bauzonen reduziert werden, und zwar dort, wo sie eben zu gross sind. Dafür muss aber das raumplanerische Instrumentarium ergänzt werden. Das Mittel dafür heisst Mehrwert- und Minderwertausgleich. Der Mehrwertausgleich soll mindestens 20 Prozent betragen und zweckgebunden für raumplanerische Zwecke eingesetzt werden, unter anderem für den Minderwertausgleich. Das heisst, dass damit eben die Auszonungen finanziert werden sollen.

Das ist nichts Neues: Bereits das RPG von 1976 hatte diese Abschöpfung vorgesehen. Leider scheiterte dieses Gesetz dann in der Volksabstimmung im Juni 1976 mit 51 zu 49 Prozent. 35 Jahre später müssen wir uns eingestehen, dass das RPG von 1980, also die Vorlage, die dann angenommen worden ist, unvollkommen ist. Es gibt uns zwar ein wunderbares Instrumentarium in die Hand, aber ohne wirtschaftlichen Ausgleich für planerische Mehr- und Minderwerte ist es zahn- und wirkungslos. Unser Raumplanungsgesetz ist ein dreissigjähriges Gesetz. Es sieht schön aus, es ist sympathisch, aber leider politisch nicht ganz ausgereift - und darin gleicht es unserem Kollegen Wasserfallen.

Die Minderheiten schlagen die Mittel vor, die wir seit dreissig Jahren haben und von denen wir wissen, dass sie eben nicht funktionieren. Diese Politik hat zu der schleichenden Zersiedelung und zu der schleichenden Zerstörung der Landschaft geführt, die wir beklagen. Wir unterstützen daher den Beschluss des Ständerates und der kantonalen Bau-, Planungs- und Umweltdirektorenkonferenz und danken dem Ständerat, dass er uns diese Brücke gebaut hat.

Die vom Ständerat vorgeschlagene Regelung ist eine Rahmengesetzgebung; sie entspricht damit dem Charakter des Raumplanungsgesetzes. Wir haben im Vorfeld diskutiert, wie sich das neue Recht zu den bestehenden kantonalen Regelungen verhält, zum Beispiel zur Regelung der Grundstückgewinnsteuer. Die Kantone bleiben frei; sie können wählen, mit welchen Instrumenten sie die Mehrwertabschöpfung dann umsetzen wollen. Durch das Bundesrecht wird nicht eine neue Mehrwertabgabe sui generis geschaffen, sondern die Kantone müssen diese Mehrwertabgabe gesetzlich umsetzen. Sie können dafür ein neues Gesetz einführen; sie können das über Verträge machen, wie das bisher in vielen Kantonen und in vielen Gemeinden bereits der Fall ist. Sie können natürlich auch die Grundstückgewinnsteuer entsprechend ausbilden. Dafür, dass die Umsetzung in den Kantonen aber in guter Weise erfolgt, sind nicht wir, sondern die Kantone verantwortlich. Die bundesrechtlichen Vorgaben sind einzig ein Mindestsatz von 20 Prozent, die Zweckbindung und die Bedingung, dass die Abgabe erst bei Veräusserung und Überbauung fällig wird.

Wir bitten Sie daher, diese ausgereifte Regelung des Ständerates zu übernehmen, der Mehrheit zu folgen und die beiden Minderheitsanträge abzulehnen.

Zu den Einzelanträgen Hausammann, die wir erst kurzfristig zur Kenntnis nehmen konnten: Wir unterstützen den Antrag Hausammann zu Artikel 5 Absatz 1bis, zumindest zuhanden des Ständerates und einer allfälligen Differenzbereinigung. Das soll aus unserer Sicht noch einmal geprüft werden, weil es eine weitere Differenzierung der Regelung erlaubt. Wir [PAGE 129] unterstützen hingegen den Antrag Hausammann zu Artikel 5 Absatz 1ter a nicht, weil hier nicht nur die Landwirtschaftsbetriebe, sondern auch die Industrie- und Gewerbebetriebe betroffen sind. Eine reduzierte Vorlage, nur für Landwirtschaftsbetriebe, könnten wir auch in diesem Fall unterstützen. In der Form, wie uns der Antrag Hausammann zu Absatz 1ter a aber jetzt vorliegt, können wir ihn nicht unterstützen.