Badran Jacqueline · Nationalrat · 2012-03-01
Badran Jacqueline · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2012-03-01
Wortprotokoll
"Stunde der Ernsthaftigkeit in der Raumplanung", so titelte gestern die "NZZ" ihren Artikel zur vorliegenden Teilrevision des Raumplanungsgesetzes. Für die Übergangsbestimmungen in Artikel 37b trifft dies besonders zu, denn hier werden dem Bund endlich Sanktionsmöglichkeiten in die Hand gegeben: Wenn die Kantone innert fünf Jahren die Abschöpfung des Planungsmehrwerts nach Artikel 5 nicht umgesetzt haben, dürfen keine neuen Bauzonen ausgeschieden werden. So ist die bekannte Verschleppungstaktik vieler Kantone nicht mehr möglich.
Als Vertreterin einer grossen Stadt habe ich jahrelang für die Umsetzung des früheren Artikels 5 RPG durch den Kanton gekämpft. In meiner Gemeinde verschaffen wir einigen wenigen Immobilieneigentümerinnen jährlich mindestens 100 Millionen Franken an Planungsgewinnen - es sind Planungsgewinne, notabene, Herr Wasserfallen, ohne Leistung. Das sollte Ihnen, die Sie sich in Ihrem vorherigen Votum gerade von der Leistungsgesellschaft verabschiedet haben, Ihnen als Freisinnigem doch sehr zu denken geben. Diesen Planungsgewinnen stehen mindestens ebenso viele Kosten für Erschliessung und Infrastruktur gegenüber, die, wie es die SVP ausdrücken würde, den Steuerzahler belasten. Oder wie wir es sagen würden: "Die Gewinne privat und die Kosten dem Staat." Nicht erwähnt bleiben hierbei die Folgekosten für den Unterhalt dieser Infrastrukturen.
Damit spreche ich auch einen für die SP schwer zu schluckenden Wermutstropfen in dieser Vorlage an, dass man nämlich bei Aufzonungen keine Planungsmehrwerte abschöpfen muss, was den urbanen Zentren, den Städten und Agglomerationen - gerade dort, wo man verdichtet bauen muss und riesige Kosten für den Staat anfallen -, viel mehr nützen würde. Wenigstens haben wir aber die Sanktionsmöglichkeiten. Die Kantone müssen also wenigstens den sehr abgespeckten Artikel 5 umsetzen, was für eine sinnvolle Raumplanung zwingend ist und deshalb auch die Voraussetzung für den Rückzug der Landschafts-Initiative.
Die SP-Fraktion empfiehlt Ihnen deshalb klar, auch Artikel 37b in der Fassung der Mehrheit zu unterstützen - dies ganz im Sinne der "Ernsthaftigkeit in der Raumplanung".