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Wasserfallen Christian · Nationalrat · 2012-03-01

Wasserfallen Christian · Nationalrat · Bern · FDP-Liberale Fraktion · 2012-03-01

Wortprotokoll

Ich möchte Sie bitten, diese Minderheit, die jetzt hier sehr stark daherkommt und in der auch die Kommissionssprecher vertreten sind, doch nicht zu unterstützen. Wenn wir nämlich im Raumplanungsgesetz die Planungsgrundsätze festlegen, kann es ja nicht angehen, dass man in der heutigen Welt, wo man eine Gesamtschau über den Strassenverkehr und den öffentlichen Verkehr erstellen muss, nur einen Teil dieses Gesamtverkehrs im Gesetz berücksichtigt und alles andere nicht erwähnt.

Die Planungsgrundsätze in einem Raumplanungsgesetz sind - das brauche ich Ihnen nicht weiter zu erklären - oft so etwas wie die Suche nach der eierlegenden Wollmilchsau, um alles Erdenkliche, das einen Einfluss auf die Raumnutzung haben kann, unter einen Hut zu bringen. Eigentlich ist es klar, dass der öffentliche Verkehr wie auch der Strassenverkehr in einem Planungsgrundsatz abgehandelt werden. Damit ist letztlich die Frage verbunden, wie ein Siedlungs- oder Arbeitsgebiet erschlossen werden kann und ob eine Abstimmung zwischen Schiene und Strasse überhaupt erwünscht ist oder nicht.

Um aufzuzeigen, worum es geht, nenne ich einige Beispiele. Wir haben in der Vergangenheit einige Fehler gemacht, als es darum ging, Arbeitsgebiete und Siedlungsgebiete zu erschliessen: Die Strasse wurde hier durchgeführt, die Schiene da. Das hat zu einer absoluten Zerschneidung der Landschaft geführt. Ich bin schon erstaunt, dass man in den Planungsgrundsätzen die beiden Verkehrsträger Schiene und Strasse nicht endlich als zusammengehörig erachtet und damit eine Zerschneidung der Landschaft verhindert. Wenn man nur den öffentlichen Verkehr sieht, muss man auf Teufel komm raus eine angemessene Erschliessung eines Wohn- oder Arbeitsgebietes machen, vergisst dabei aber vielleicht, dass es auch noch eine Strasse gibt. Das ist genau das Problem bei diesem Artikel, wenn man sich einseitig auf den öffentlichen Verkehr beschränkt. Der öffentliche Verkehr ist bei Weitem nicht nur schienengebunden; das ist mir auch klar. Der öffentliche Verkehr bedingt eben vielleicht auch eine Infrastruktur auf der Strasse, und so wäre die Strasse nur im Rahmen des Begriffs "öffentlicher Verkehr" abgehandelt. Das ist falsch. Es muss in der Raumplanung eine [PAGE 121] Gesamtschau geben; der öffentliche Verkehr, sei er schienen- oder strassengebunden, aber auch der private Verkehr auf der Strasse müssen explizit in einer Gesamtsicht behandelt werden.

Es geht nicht darum, Herr Kollege Vogler, die Schiene gegen die Strasse auszuspielen oder den öffentlichen Verkehr gegen den privaten Verkehr. Aber es gibt halt einige Regionen, bei denen der Wortlaut des Minderheitsantrages wahrscheinlich nicht sinnvoll ist, sondern in denen eine angemessene Erschliessung erfolgen muss. Das ist auch eine politische Wertung, die Sie jetzt endlich vornehmen müssen. Aber wenn Sie wirklich eine Gesamtplanung mit Schiene und Strasse wollen, kann letztlich nur der Antrag der Mehrheit alles abdecken. Der Antrag der Minderheit wird vielleicht dazu führen, dass man Strasseninfrastrukturen usw. bauen muss, die die Landschaft durchaus zerschneiden können.

Aus diesen Gründen bitte ich Sie wirklich, der Mehrheit zu folgen. Sie vergeben sich damit überhaupt nichts.

Ich möchte noch etwas bemängeln, Herr Kollege Vogler: Das "entweder" haben Sie hineingedichtet, es steht in diesem Artikel nirgends. Ein "oder" kann auch ein "und/oder" sein, das haben wir in den Beratungen des Raumplanungsgesetzes hinlänglich diskutiert.