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Vogler Karl · Nationalrat · 2012-03-01

Vogler Karl · Nationalrat · Obwalden · Fraktion CVP-EVP · 2012-03-01

Wortprotokoll

Namens einer starken Kommissionsminderheit beantrage ich, dem Beschluss des Ständerates zuzustimmen. Warum das? Wenn Sie sich Artikel 3 Absatz 3 Litera a RPG der jetzigen Fassung des Nationalrates vor Augen führen, so stellen Sie fest, dass es sich hier um eine Entweder-oder-Vorschrift handelt. Im Rahmen der raumwirksamen Planung gemäss Artikel 3 RPG hätten also gemäss Beschluss des Nationalrates die Behörden darauf zu achten, dass die Wohn- und Arbeitsgebiete entweder durch das öffentliche Verkehrsnetz oder durch das Strassennetz angemessen erschlossen sind. In concreto hiesse das, dass es künftig beispielsweise ausreichen würde, wenn Wohn- und Arbeitsgebiete nur durch das öffentliche Strassennetz erschlossen wären.

Nun kann man natürlich sagen, dass vorab in ländlichen Regionen der öffentliche Verkehr, sprich der gesamte Busbetrieb, sich ja auf der Strasse abspiele und dass mit der Fassung des Nationalrates damit mindestens teilweise auch die Erschliessung durch den öffentlichen Verkehr mitenthalten sei. Diese Meinung greift zu kurz: Letztlich würde die jetzige Fassung des Nationalrates bedeuten, dass die Erschliessung von Baugebieten durch das öffentliche Strassennetz, und zwar auch ohne Anbindung an den öffentlichen Verkehr, für ebendiese Erschliessung ausreichen würde.

Das kann es nicht sein. Wir würden damit hinter die heutige Regelung zurückgehen, die besagt, dass Wohn- und Arbeitsgebiete durch das öffentliche Verkehrsnetz hinreichend erschlossen sein sollen. Diesen Mangel der Fassung unseres Rates hat der Ständerat erkannt, und er hat die notwendigen Korrekturen vorgenommen. Im Bewusstsein, dass es auch in Zukunft Gebiete geben kann, die durch den öffentlichen Verkehr nicht oder nur ungenügend erschlossen sind - das betrifft natürlich vorab ländliche Gebiete -, hat der Ständerat beschlossen, dass Wohn- und Arbeitsgebiete "schwergewichtig an Orten geplant werden, die auch mit dem öffentlichen Verkehr angemessen erschlossen sind". Diese Fassung stellt einen sinnvollen Kompromiss dar zwischen den Ansprüchen einer möglichst optimierten Raumplanung und der Tatsache, dass eine Erschliessung oder gar eine optimale Erschliessung mit dem öffentlichen Verkehr vorab in ländlichen Räumen nicht immer möglich ist.

Ich bitte Sie, dem Antrag der Kommissionsminderheit und damit der Fassung des Ständerates zuzustimmen, einer Fassung wohlverstanden, die auch von der Konferenz der kantonalen Bau-, Planungs- und Umweltdirektoren einstimmig unterstützt wird.