Wasserfallen Christian · Nationalrat · 2012-03-01
Wasserfallen Christian · Nationalrat · Bern · FDP-Liberale Fraktion · 2012-03-01
Wortprotokoll
Ich glaube, es ist unbestritten, dass Artikel 5 der Schicksalsartikel dieses Gesetzes ist. Eine kleine Vorbemerkung: Sie werden jetzt dann die Aussage hören, die Bau-, Planungs- und Umweltdirektorenkonferenz (BPUK) würde den Antrag der Mehrheit unterstützen. Das ist richtig - nur möchte ich trotzdem einmal ausführen, dass sich die BPUK wahrscheinlich in diesem Fall etwas zu voreilig für einen Beschluss erwärmen konnte, den sie noch bitter bereuen könnte.
Die ganze Vorlage, die wir hier sehen, ist ja ein Gegenvorschlag zur Landschafts-Initiative. Die Landschafts-Initiative, die ein zwanzigjähriges Bauzonenmoratorium vorsieht, ist eigentlich schon ein regelrechtes Raubtier. Wenn wir diese Vorlage aber im Detail studieren, dann sehen wir, dass sie eigentlich die Ausführungsgesetzgebung dazu ist, die noch schärfer ist als die Landschafts-Initiative, und zwar aus einem ganz einfachen Grund. Nehmen Sie Artikel 15 Absatz 1bis: Dort ist sogar von einer Bauzonenreduktion die Rede und nicht einfach von einem Moratorium, mit dem man keine neuen Bauzonen mehr ausscheiden kann. Das ist der ganz, ganz wichtige Unterschied zwischen der Landschafts-Initiative und unserer Vorlage. Man kann also sagen: Die Landschafts-Initiative ist ein Raubtier, und das Raumplanungsgesetz ist der unmittelbare Befehl, noch härter zuzubeissen.
Der Antrag der Mehrheit und der Antrag der Minderheit I sehen auf den ersten Blick relativ ähnlich aus. Es besteht aber ein gravierender Unterschied zwischen ihnen. Beim Antrag meiner Minderheit I finden Sie das Wort "Abgabe" nicht. Das ist der grosse Unterschied zum Antrag der Mehrheit. Die Mehrwertabgabe kann nicht in einem nationalen Raumplanungsgesetz eingeführt werden. Wir brauchen keinen Sozialismus und keine Planwirtschaft im Bodenrecht; das muss ich Ihnen wirklich fest hinter die Ohren schreiben lassen. Die Mehrwertabgabe - das tönt auf dem Papier sehr gut. Aber wenn es um die Praxis geht, muss ich Ihnen folgende Fragen stellen: Wer legt die Planungsvorteile und den Planungsmehrwert fest? Wer ist dafür, dass man die ländlichen Gebiete auszont und die städtischen Gebiete einzont? Welche ländlichen Gemeinden sind bereit dazu, ihre Bauzonen zugunsten der Zentren, die gerne Häuser bauen wollen, auszonen zu lassen?
Wir haben in diesem Gesetz eine Mindestmehrwertabgabe von 20 Prozent, die für den Ausgleich der Planungsvorteile, [PAGE 125] der Planungsmehrwerte, zum Tragen kommt. Die Entschädigung von Auszonungen ist zu 100 Prozent zu machen. Das ist eine Balance, die niemals funktionieren und zu Milliardenschäden führen wird, die wir noch bitter bereuen könnten.
Und noch ein Letztes zur Solidarität, also zur freiwilligen Auszonung: Wir haben schon heute das Problem, dass es Juristenfutter à gogo gibt, wenn die Auszonung nur das Trottoir vor dem eigenen Haus betrifft. Ich weiss gar nicht, welche Gerichte diese Mehrwertabgabe effektiv durchsetzen wollen. Das ist eine eigentliche Boden-Planwirtschaft, die Milliardenschäden zur Folge haben kann. Ob sich die BPUK das richtig überlegt hat, wage ich zu bezweifeln.
Wenn Sie der Minderheit I zustimmen, können Sie auf all diese Mechanismen verzichten. Sie haben aber trotzdem die Möglichkeit, klar festzuhalten, was mit einem Ausgleich des Mehrwerts gemeint ist. Gemeint ist, dass man verdichtet und auch einen Ausgleich haben muss.
Ich nehme noch Artikel 37b dazu: Es geht ja nicht darum, dass man diesen Ausgleich nach den Anforderungen von Artikel 5 über Jahre hinweg verschleppen kann. Gemäss dem Antrag der Minderheit zu Artikel 37b müssen diese Massnahmen innerhalb von fünf Jahren umgesetzt sein. Wenn das nicht der Fall ist, wird es in den Kantonen, die diese Massnahmen nicht eingeführt haben, keine Einzonung vom Boden mehr geben. Das ist der wesentliche Punkt; Artikel 37b in Kombination mit dem Antrag meiner Minderheit schafft dann schon ein relativ enges Korsett.
Machen Sie aber ja nicht den Fehler, eine nationale Mehrwertabgabe einzuführen, denn eine solche wird niemals funktionieren. Übrigens hat der Bundesrat beim Gegenvorschlag zur Landschafts-Initiative ja auch auf eine Mehrwertabgabe verzichtet. Frau Bundesrätin Leuthard, ich hoffe, Sie verzichten heute auch darauf, diese Mehrwertabgabe einzuführen, obwohl Sie in der Kommission leider dahingehend argumentiert haben, dass der sogenannt einstimmige Beschluss der BPUK Sie dazu bewogen habe, die Mehrwertabgabe jetzt trotzdem einzuführen. Passen Sie auf, Frau Bundesrätin, dass Sie hier nicht die Büchse der Pandora öffnen und eine Situation schaffen, die Sie dann nicht mehr im Griff haben.
Lesen Sie noch einmal die Anträge der Minderheit I, in denen es um den Ausgleich der Mehrwerte geht, in denen es aber auch darum geht, diesen Ausgleich - ich betone, es ist ein Ausgleich, keine Abgabe! - letztlich machen zu müssen. Wie gesagt, die Kantone haben fünf Jahre Zeit, und dann müssen sie es vollzogen haben, sonst gibt es keine Einzonung von neuem Boden mehr. Diese Differenz zum Ständerat müssen wir zwingend schaffen. Schaffen wir es nicht, heute eine Differenz aufrechtzuerhalten, dann ist die Mehrwertabgabe auf nationaler Ebene eingeführt - Punkt. Davor warne ich Sie. Wie gesagt, stellen Sie sich vor, das Land muss zugunsten der Städte auf Einzonungen verzichten. Es geht um 20 Prozent der Einzonungen; Planungsvorteile müssen abgegolten werden und zu 100 Prozent entschädigt werden. Das gibt ein Milliardendebakel, das dann vielleicht sogar noch der Steuerzahler berappen muss.
Ich danke für die Unterstützung der Minderheit I.