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Fässler Daniel · Nationalrat · 2012-03-01

Fässler Daniel · Nationalrat · Appenzell I.-Rh. · Fraktion CVP-EVP · 2012-03-01

Wortprotokoll

Die heutige Bestimmung, wonach Bauzonen so zu dimensionieren sind, dass das Land voraussichtlich innert 15 Jahren erschlossen und bebaut ist, wurde nicht in allen Kantonen gleich umgesetzt. Es ist aber trotzdem falsch, hier und heute nun Gelbe oder Rote Karten zu verteilen und deswegen einer rigiden Bundeslösung zu folgen. Stadt- oder Agglomerationskantone lassen sich nun einmal auch in dieser Frage nicht mit ländlich geprägten Kantonen vergleichen. Herr Kollege Jans, Basel-Stadt ist nicht Wallis, und Wallis ist nicht Basel-Stadt. Das Flächenangebot, die Nachfrage, die organisatorische Struktur und die traditionelle Siedlungsstruktur sind unterschiedlich. Wir tun daher gut daran - Landschafts-Initiative hin oder her -, auch in diesem Punkt nicht zu vergessen, dass die Schweiz glücklicherweise vielfältig ist. Beim Raumplanungsrecht sind gesamtschweizerische Zwangslösungen nur dort zu wählen, wo dies wirklich angezeigt ist. Die ständerätliche Lösung, wonach überdimensionierte Bauzonen explizit zu reduzieren sind, ist in diesem Sinne als eine Überreaktion zu qualifizieren.

Überlassen wir die Aufgabe, den Bedarf für 15 Jahre zu quantifizieren, weiterhin den Kantonen, im Wissen darum, dass der Bund mit der neuen Formulierung gemäss Bundesrat implizit ein Mittel in der Hand hat, im Verfahren zur Genehmigung von kantonalen Richtplänen Gegensteuer zu geben. Dem Bund wird es dadurch ermöglicht, von schematischen Pauschalbeurteilungen abzusehen und die besonderen Verhältnisse in den Kantonen angemessen zu berücksichtigen. Damit wird das Ziel, mit den noch unbebauten Flächen unseres Landes sorgsam umzugehen und landwirtschaftliches Kulturland so gut wie möglich zu schonen, beachtet. Ein strikter Auszonungszwang, wie das mit der Landschafts-Initiative angestrebte Einzonungsverbot für 20 Jahre, schiesst über das Ziel hinaus.

Die CVP/EVP-Fraktion unterstützt in diesem Sinne mehrheitlich die Kommissionsmehrheit und damit die Fassung [PAGE 135] des Bundesrates und lehnt somit den Minderheitsantrag Jans ab.