Leuthard Doris · Bundesrat · 2012-03-01
Leuthard Doris · Bundesrat · Aargau · 2012-03-01
Wortprotokoll
Der Kanton hat im Richtplan das ganze Kantonsgebiet vor Augen und macht somit auch eine Beurteilung, wie er die Entwicklung, gestützt auf die kommunalen Nutzungspläne, in etwa vorsehen wird. Er macht diese Gesamtbeurteilung. Wie Sie zu Recht gesagt haben, gibt es dort Gemeinden, die wahrscheinlich schneller wachsen, und andere, die weniger wachsen. Die schwierige Aufgabe des Kantons ist es, diese Beurteilung vorzunehmen. Entsprechend diesen kommunalen Entwicklungsszenarien wird er dann eben auch dem Bund den Bedarf vorlegen müssen. Ein Ausgleich innerhalb des Kantons ist möglich. Wenn heute eine Gemeinde eine massiv überdimensionierte Bauzone und eine Nachbargemeinde eine zu kleine hat, dann muss dort vom Kanton - und eben nicht vom Bund - ein Ausgleich gesucht werden.
Wir können intervenieren, wenn ein Kanton diese Aufgabe nicht wahrnimmt und auch kommunale Nutzungspläne nicht zurücknimmt, obwohl sie nicht dem Bedarf für diese 15 Jahre entsprechen.