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Müller-Altermatt Stefan · Nationalrat · 2012-03-01

Müller-Altermatt Stefan · Nationalrat · Solothurn · Fraktion CVP-EVP · 2012-03-01

Wortprotokoll

25 Jahre nach der grossen Diskussion um das Waldsterben wissen wir um die frohe Kunde: Der Schweizer Wald stirbt nicht - im Gegenteil! Dem einstigen Patienten auf dem Sterbebette geht es heute so blendend, dass er es sich auch dort gutgehen lässt, wo er eigentlich gar nicht erwünscht ist. Das ist vor allem im Berggebiet der Fall, wo grossflächig Kulturland und vor allem Sömmerungsgebiet verbuscht und schliesslich verwaldet. Eine Lockerung der im Waldgesetz sehr absolut formulierten Rodungsersatzpflicht macht also durchaus Sinn: Sie dient der Landwirtschaft, sie dient der Artenvielfalt, sie dient dem Landschaftsschutz.

Die CVP/EVP-Fraktion wird deshalb auf die Vorlage eintreten.

Diese Lockerung der Rodungsersatzpflicht hat selbstredend nur dann einen Sinn, wenn sie eben dort angewendet wird, wo der Wald nicht erwünscht ist, sprich, wo er unerwünschterweise zunimmt. Wir dürfen uns nicht dazu verleiten lassen, den Wald bloss wegen seiner Ausbreitungstendenzen in den Alpen und in den Voralpen schutzlos sich selbst zu überlassen. Es gibt in der Schweiz neben diesen 90 Prozent des Landes, wo es dem Wald fast zu gut geht, auch noch jene 10 Prozent, wo der Wald unter Druck steht. Er steht dort natürlich insbesondere unter dem Druck der Siedlungsentwicklung. Genau dort, wo der Wald unter Druck steht, hat er aber auch in erhöhtem Ausmass verschiedene Funktionen wahrzunehmen. Genau dort, wo er am intensivsten der Erholungsnutzung dient, genau dort, wo er am effizientesten forstwirtschaftlich genutzt wird, genau dort nimmt die Waldfläche eben nicht zu, sondern sie nimmt ab. Wir würden einen Fehler begehen, würden wir auch in diesen Gebieten die Flexibilität der Waldflächenpolitik vorantreiben. Es braucht also eine differenzierte Betrachtung, wenn wir das Waldgesetz revidieren.

Die CVP/EVP-Fraktion wird deshalb jene Anträge unterstützen, welche auf einer solchen differenzierten Betrachtungsweise beruhen. Das sind namentlich die Mehrheitsanträge zu Artikel 7 Absatz 2 und Absatz 3.

Erlauben Sie mir noch eine Bemerkung zum Antrag Binder, der bei Absatz 3 Buchstabe d streichen will. Absatz 3 hat in der Kommission einige Irrungen und Wirrungen durchlebt. Schlussendlich hat die Kommission einfach ein deutliches Zeichen für die erneuerbaren Energien setzen wollen und deshalb unter Buchstabe d eine Bestimmung eingefügt, die das Interesse der erneuerbaren Energien ganz generell über das Interesse des Waldschutzes stellt. Man lässt also hier eigentlich die sonst zwingend nötige Güterabwägung nicht mehr zu. Wenn wir aber jetzt ein konsistentes Waldgesetz schaffen wollen, dann müssen wir wohl anerkennen, dass die Kommission da ein bisschen überdreht hat. Man kann den Antrag Binder auch gutheissen, ohne gegen die erneuerbaren Energien zu sein. Man kann dies insbesondere deshalb tun, weil es mit der parlamentarischen Initiative von Siebenthal 10.470 zu den Holzschnitzellagern und der neuen UREK-Motion 12.3008 zu den Windenergieanlagen - diesen Vorstoss werden wir im nächsten Traktandum behandeln - ja gleich zwei Möglichkeiten gibt, dieses Zeichen für die erneuerbaren Energien zu setzen.

Ich bitte Sie deshalb, dem Antrag Binder zuzustimmen.