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Bäumle Martin · Nationalrat · 2012-05-31

Bäumle Martin · Nationalrat · Zürich · Grünliberale Fraktion · 2012-05-31

Wortprotokoll

Vielleicht kann ich ja die SVP-Fraktion zur Vernunft bringen - was ich aber eher bezweifle.

Die grünliberale Fraktion unterstützt die Ratifikation der Europäischen Landschaftskonvention und votiert für Eintreten. Die Landschaft spielt als Teil der Umwelt, als Ausdruck des natürlichen und kulturellen Erbes, als Lebensraum für die Bevölkerung in ländlichen, städtischen und stadtnahen Gebieten, als wirtschaftliche Ressource für den Tourismus und als Standortfaktor eine immer bedeutendere Rolle. Trotzdem war der Landschaft bisher kein völkerrechtliches Instrument gewidmet. Die Europäische Landschaftskonvention schliesst diese Lücke.

Die Konvention geht von einem modernen Landschaftsverständnis aus. Über den ökologischen und kulturellen Wert der Landschaft hinausgehend unterstreicht sie die Bedeutung der Landschaft für das Wohl der Gesellschaft und als Wirtschaftsraum. Sie will neben dem Schutz der Landschaften insbesondere auch Pflegeimpulse, Planung und Entwicklung ermöglichen und anregen. Die Konvention will schliesslich ausdrücklich allen Betroffenen die Möglichkeit eröffnen, aktiv an einer zeitgemässen Landschaftspolitik teilnehmen zu können.

Die Umsetzung der Europäischen Landschaftskonvention erfolgt allein durch die Mitgliedstaaten. Damit wird keine Einschränkung, weder für die Schweiz insgesamt noch für die föderalistischen Strukturen, einhergehen. Der Europarat kann lokale oder regionale Gebietskörperschaften mit einem Landschaftspreis für vorbildliche und nachhaltige Politik oder Massnahmen auszeichnen; es ist ein positives Anreizsystem.

Entscheidend für eine Annahme durch die Schweiz ist Folgendes: Die institutionellen und rechtlichen Grundlagen und Umsetzungsinstrumente bei Bund und Kantonen tragen den Anliegen der Konvention bereits heute vollständig Rechnung. Durch die Ratifizierung entsteht weder gesetzgeberischer Handlungsbedarf noch zusätzlicher Personal- oder Budgetbedarf. Befürchtungen, dass dadurch zusätzliche Regelungen und Vorschriften erforderlich werden, sind also unbegründet und auch unberechtigt. Das können nur wir machen, wenn wir hier neue Gesetze beschliessen; die können wir aber auch ablehnen, das ist unsere Kompetenz. Mit der Ratifizierung dieser Konvention wird auch keine einzige Anlage für die Erzeugung erneuerbarer Energien - sei es nun Wasserkraft, Windkraft oder seien es andere - verhindert oder blockiert. Auch hier haben wir bestehende Gesetze, die ihre Wirkung entfalten oder eben nicht entfalten; das haben wir in unseren eigenen Händen.

Es gibt keine Einschränkung, weder für die Kantone noch für die Schweiz. Aber der Wert und die Bedeutung dieser Landschaftskonvention liegen eben darin, dass sie vermehrt Impulse zur Wahrnehmung des nachhaltigen Umgangs mit der Ressource Landschaft gibt. Für die Schweiz ist in der Konvention vor allem die grenzüberschreitende Zusammenarbeit mit den angrenzenden Ländern von Bedeutung.

Auf europäischer Ebene unterstützt die Konvention vor allem neue, jüngere europäische Staaten. Da gehören vor allem die osteuropäischen Staaten mit ihren Anstrengungen zum Ausbau ihrer Umweltpolitik dazu. Wir tun gut daran, diese [PAGE 786] Konvention zu ratifizieren, um eben genau in diesen Ländern einen ähnlichen Landschaftsschutz, wie wir ihn kennen, durchzusetzen und dort auch gleich lange Spiesse zu schaffen. Es ist eigentlich das Hauptinteresse der Schweiz, die Landschaftskonvention zu ratifizieren, damit auch andere den Weg gehen, den die Schweiz bereits vorbildlich gegangen ist. Die Grünliberalen möchten mit der Unterstützung und Ratifizierung dieser Konvention die Vorbildrolle der Schweiz bestätigen.

Ich bitte Sie im Namen der grünliberalen Fraktion, auf dieses Geschäft einzutreten und die Landschaftskonvention zu ratifizieren.