Fluri Kurt · Nationalrat · 2012-05-31
Fluri Kurt · Nationalrat · Solothurn · FDP-Liberale Fraktion · 2012-05-31
Wortprotokoll
Wir bitten Sie, sich der Mehrheit anzuschliessen. Der bundesrätliche Entwurf lautete ja auf Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe. Dieses Strafmass ist dann erheblich eingeschränkt worden, auf eine Geldstrafe von nunmehr bis zu 180 Tagessätzen. Das entspricht nach altem Strafrecht einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten. Das ist nicht unüblich im alten - und vielleicht bald wieder im neuen - Sanktionensystem für schwerere Fälle von nicht schwerkriminellen Taten, um es einmal so auszudrücken. Immerhin geht es um "schwere Fälle". Was heisst das? Das heisst beispielsweise, dass die Warnanlagen planmässig und an mehreren Orten eingerichtet werden. Ich könnte mir vorstellen, dass dies ein schwerer Fall wäre. Es wäre also nicht eine einmalige Warnung, eine Spontanwarnung, sondern die Warnung müsste beinahe geschäftsmässig, gewerbsmässig erfolgen - unabhängig vom Einkommen, das man daraus erzielt oder nicht -, sie müsste planmässig erfolgen und an mehreren Orten.
Unter diesen Aspekten betrachtet, scheint uns dieses Strafmass angemessen zu sein. Wenn wir auf 90 Tagessätze hinuntergehen, haben wir für einen doch schweren Fall eine eigentlich nur noch leichte Strafe. Das kann dann keine Kaskade der Strafbarkeit mehr sein; diese erreichen wir mit 180 Tagessätzen eher.
Deswegen bitten wir Sie, sich der Mehrheit anzuschliessen.