Aebischer Matthias · Nationalrat · 2012-05-31
Aebischer Matthias · Nationalrat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2012-05-31
Wortprotokoll
Der Ständerat will im Rahmen des Massnahmenpakets Via sicura die Sicherheit auf Fussgängerstreifen verbessern und verlangt vom Bund, dass er in Zusammenarbeit mit den Kantonen bauliche Vorgaben erlässt. Dies findet auch die SP-Fraktion sinnvoll. Sie unterstützt deshalb den Antrag der Minderheit Graf-Litscher, die dem ständerätlichen Beschluss zur Sicherheit auf Fussgängerstreifen folgen will.
Wir haben hier im Nationalrat vor einem halben Jahr ja schon einmal über Fussgängerstreifen gesprochen. Meine Einzelanträge zu diesem Thema wurden damals knapp abgelehnt - wohl nicht zuletzt auch deshalb, weil ich das Fuder mit der Finanzierung durch Bussengelder etwas überladen hatte. Die Bussengelder der Kantone werden jetzt nicht mehr angetastet. Die damaligen Finanzierungsskeptiker dürften der Vorlage also nun mit gutem Gewissen zustimmen.
Die Schweiz liegt in vielen Belangen europäisch, aber auch global gesehen an der Spitze, nicht aber bei der Verkehrssicherheit. Verglichen mit anderen europäischen Ländern sterben auf Fussgängerstreifen in der Schweiz überdurchschnittlich viele Menschen. Der Grund für diese vielen Unfälle sind zum Beispiel schlechte Sicht für die Fahrzeuglenkerinnen und -lenker, aber auch für die Fussgängerinnen und Fussgänger, schlechte Beleuchtung oder schlicht die fehlende Mittelinsel. Gemäss der Beratungsstelle für Unfallverhütung (BfU) entspricht rund die Hälfte aller 45 000 Fussgängerstreifen in der Schweiz nach wie vor nicht den sogenannten VSS-Normen, den Normen des Schweizerischen Verbands der Strassen- und Verkehrsfachleute. Diese Normen sind nicht verbindlich. Deshalb warten viele Gemeinden oft zu lange mit Verbesserungsmassnahmen - meist so lange, bis etwas passiert. Das darf nicht sein.
Allein die Diskussion hier im Rat vor einem halben Jahr hat in vielen Gemeinden und Kantonen bereits ein Umdenken bewirkt. Es wurden Konzepte erarbeitet, Projektgruppen gebildet, welche die baulichen Mängel eruieren und dann natürlich auch beheben. Das Bestreben des Bundes muss es sein, die Gemeinden und Kantone beim Ausbau der Fussgängerstreifen zu unterstützen. Genau das will der Beschluss des Ständerates: "Der Bund erlässt in Zusammenarbeit mit den Kantonen bauliche Vorgaben für die Ausgestaltung von Fussgängerstreifen."
Dass gesetzliche Massnahmen positive Wirkungen auf die Verkehrssicherheit haben, zeigt die letzte grosse Revision des Strassenverkehrsgesetzes, die 2005 in Kraft getreten ist. Die Anzahl getöteter Menschen auf Schweizer Strassen konnte um 15 Prozent reduziert werden. Aber noch immer sterben jährlich rund 350 Leute im Strassenverkehr.
Reduzieren wir diese Zahl weiter! Würden die Fussgängerstreifen konsequent gemäss den sicherheitsrelevanten Normen saniert, könnte die Zahl der schwerverletzten und getöteten Fussgängerinnen und Fussgänger auf Zebrastreifen bis zur Hälfte reduziert werden, schätzen die Spezialisten. Setzen wir uns ein für die Schwächsten im Strassenverkehr, die Fussgängerinnen und Fussgänger! Tun wir das so, dass die Schweiz punkto Todesfälle auf Fussgängerstreifen im internationalen Vergleich nicht mehr abfällt, sondern wie in vielen anderen Bereichen auch ein Vorzeigeland wird.
Das ist ein redliches Ziel, findet die SP-Fraktion und empfiehlt Ihnen deshalb, der Minderheit zu folgen und dem Ständerat zuzustimmen.