Fluri Kurt · Nationalrat · 2012-05-31
Fluri Kurt · Nationalrat · Solothurn · FDP-Liberale Fraktion · 2012-05-31
Wortprotokoll
Ich bitte Sie namens unserer Fraktion, der Fassung der Mehrheit zuzustimmen, das heisst, Absatz 1bis zu streichen.
Der Sprecher der SP-Fraktion hat vorhin den üblichen Appell an unsere Menschlichkeit, an die Moral gerichtet. Aber damit ist es nicht getan. Die Frage ist, ob eine Gesetzesbestimmung Wirkung entfalten kann. Eine Bestimmung im Gesetz bewirkt für sich allein rein nichts. Hier haben wir eine typisch situative Gesetzesbestimmung; massgebend ist immer die Situation vor Ort, und auch eine neue Vorschrift des Bundes wird nie eine generelle Norm und Vorschrift darstellen können, die auf jede Situation zutrifft.
Frau Bundesrätin Leuthard hat im Ständerat ausgeführt, dass der Bund darauf angewiesen sei, dass die baulichen Vorgaben vor Ort die richtigen seien und dass die Kantone und Gemeinden viel besser wüssten, was wo richtig sei. Schweizweit gebe es nicht zwei genau gleiche Situationen. Das ist auch unsere Auffassung.
Ich kann Ihnen als Stadtpräsident sagen: Wir sind permanent daran, auch zusammen mit der BfU, die Sicherheit der Fussgängerstreifen zu überprüfen - natürlich auch aus eigenem Interesse, also nicht nur aus moralischen Gründen, sondern auch aus Haftungsgründen.
Die meisten Fussgängerstreifen befinden sich im Übrigen auf Gemeindestrassen. Es ist fraglich, ob der Bund und die Kantone einfach Vorschriften für die Gemeindestrassen erlassen können. Aber das ist eine juristische Frage, die wir heute nicht abschliessend beurteilen müssen.
Wir machen aber häufig die Erfahrung, in Zusammenarbeit mit der BfU, dass die Einhaltung der Normen dazu führt, dass die Fussgängerstreifen an einem Ort liegen, an dem sie nicht benützt werden; denn die Fussgängerströme sind dort, wo der Übergang am einfachsten ist und der Weg am kürzesten. Dort gehen die Fussgängerinnen und Fussgänger über die Strasse, nicht dort, wo der Fussgängerstreifen ist. Das kann dazu führen, dass wir Fussgängerstreifen nicht machen, weil sie, normgemäss erstellt, nicht benützt würden und weil sie dort, wo sie benützt würden, aus örtlichen und aus situativen Gründen den Normen nicht entsprechen könnten.
Mit anderen Worten: Sie können diese Bestimmung ins Gesetz aufnehmen, aber sie ist nicht mehr als Kosmetik. Die Umsetzung passiert vor Ort, in den Gemeinden; es geht auch um Kantonsstrassen, aber vorwiegend ums Siedlungsgebiet in den Gemeinden. Da sind die Fussgängerstreifen dort zu erstellen, wo die Fussgänger durchgehen wollen. Sie [PAGE 768] halten sich nicht einfach an Vorschriften; das weiss auch Herr Aebischer als Vertreter der Fussgängerinnen und Fussgänger der Stadt Bern. Dort, wo die Streifen allenfalls richtig wären, würde man sie dann eben nicht machen. Da nützt diese Norm nichts.
Wir bitten Sie, von dieser rein kosmetischen Bestimmung abzusehen und die Mehrheit zu unterstützen.