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Huber Gabi · Nationalrat · 2012-05-31

Huber Gabi · Nationalrat · Uri · FDP-Liberale Fraktion · 2012-05-31

Wortprotokoll

Die FDP/die Liberalen haben sich bereits in der Vernehmlassung, die vom Juli bis zum Oktober 2008 stattfand, grundsätzlich positiv zur Anpassung des Netzbeschlusses ausgesprochen. Ablehnend stellten wir uns bereits damals dem Vorhaben gegenüber, den Mehraufwand für die Übernahme von fast 400 Kilometern Kantonsstrassen ins Nationalstrassennetz ohne Kompensation zum Bund zu verschieben. Denn durch die Abtretung von Hauptstrassen an den Bund werden die betroffenen Kantone von den Aufwendungen für den Betrieb, Unterhalt und Ausbau entlastet. Heute ist nun eine teilweise Kompensation dieser Entlastung vorgesehen, indem den abtretenden Kantonen die Globalbeiträge an Hauptstrassen sowie die Bundesbeiträge an Hauptstrassen in Berggebieten und Randregionen im Umfang von 30 Millionen Franken pro Jahr gekürzt werden. Die verbleibenden 275 Millionen Franken des Mehraufwandes von insgesamt 305 Millionen sollen durch eine Erhöhung des Preises für die Autobahnvignette beschafft werden.

Die Erhöhung des Preises von 40 auf 100 Franken ist selbstverständlich eine absolut unerfreuliche Übungsanlage. Das einzig Gute an dieser Preiserhöhung ist die Tatsache, dass es eine Abgabe der Strasse zugunsten der Strasse ist. Es kommt denn nicht von ungefähr, dass auch die Linke die Abgabe auf bloss 70 Franken erhöhen will. Es ist absehbar, dass sie in Wirklichkeit Erhöhungen für ganz andere Zwecke beabsichtigt. Immerhin ist vorgesehen, die Gebührenerhöhung erst in Kraft zu setzen, wenn die Rückstellungen in der Spezialfinanzierung Strassenverkehr den Wert von einer Milliarde Franken unterschreiten. Unter diesen Vorzeichen und ausschliesslich aufgrund der Überlegung, dass die Erhöhung des Vignettenpreises der Strasse zugutekommt, wird die FDP-Liberale Fraktion der Änderung des Nationalstrassenabgabegesetzes zustimmen.

Im Übrigen ist in unserer Fraktion Eintreten auf alle vier Vorlagen unbestritten. Sonderwünsche bzw. die gegenüber der Vorlage zusätzliche Aufnahme von Strassenstücken ins Nationalstrassennetz lehnen wir ab. Abgesehen davon, dass diese Aufstockungen sachlich nicht gerechtfertigt sind, würde einzig und allein die Erhöhung des Vignettenpreises beschleunigt. Denn die Vorlagen sind bekanntlich so aufgegleist, dass der Bundesrat die Erhöhung des Vignettenpreises erst auf den 1. Dezember desjenigen Jahres in Kraft setzen wird, in welchem absehbar ist, dass die Rückstellungen zugunsten der Spezialfinanzierung Strassenverkehr per 1. Januar des Folgejahres unter den erwähnten Betrag von einer Milliarde Franken sinken werden.

Damit das Strassennetz künftig mit gleicher Akribie wie das Schienennetz weiterentwickelt wird, hat die FDP-Liberale Deputation in der Kommission erfolgreich eine Motion (12.3329) beantragt, mit welcher der Bundesrat beauftragt wird, für die Strasseninfrastruktur genau gleich wie für die Bahninfrastruktur eine Vorlage für ein strategisches Entwicklungsprogramm zu erarbeiten, welches aufzeigt, welche Ausbauprojekte bis 2030 anstehen und wie diese finanziert werden sollen. Ziel muss es sein, die Vorlage zur Strasseninfrastruktur auf den gleichen Stand wie die Vorlage zur Bahninfrastruktur zu bringen, damit das Parlament beide Vorlagen auf dem gleichen konzeptionellen Stand beraten kann.

Im Namen der FDP-Liberalen Fraktion ersuche ich Sie um Eintreten auf alle Vorlagen und um Annahme der Kommissionsmotion 12.3329, "Strategisches Entwicklungsprogramm für die Strasseninfrastruktur".