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Grossen Jürg · Nationalrat · 2012-05-31

Grossen Jürg · Nationalrat · Bern · Grünliberale Fraktion · 2012-05-31

Wortprotokoll

Aus Sicht der Grünliberalen macht es durchaus Sinn, wenn wir Lücken im bestehenden Nationalstrassennetz schliessen. Deshalb stellen wir uns nicht [PAGE 794] grundsätzlich gegen die Anpassung des Bundesbeschlusses über das Nationalstrassennetz. Da der Betrieb, der Unterhalt und der Ausbau der zu übertragenden Strassen für den Bund Mehraufwendungen zur Folge haben, stimmen wir auch einer Erhöhung des Autobahnvignettenpreises bis zu einer gewissen Schwelle zu, nämlich so weit, wie die Vignettenpreiserhöhung zur Finanzierung von für uns unbestrittenen Massnahmen wie Lärmschutzbauten, Wildtierquerungen und Anpassungen an die Sicherheitsnormen verwendet wird. Wir unterstützen also nur eine Vignettenpreiserhöhung auf die von der Kommission beantragten 70 Franken und nicht auf 100 Franken, wie es der Bundesrat möchte.

Warum? Weil wir ganz klar dagegen sind, dass der Bund neue Nationalstrassen baut, solange beim motorisierten Individualverkehr keine Kostenwahrheit herrscht. Solange die Allgemeinheit wesentliche Kosten der Mobilität tragen muss - ich spreche hier insbesondere von den externen Kosten wie Schadstoffemissionen und Lärm -, so lange kennen wir das unbeeinflusste Verkehrsaufkommen und somit auch den echten Bedarf an Strassen nämlich überhaupt nicht. Diese externen Kosten sind leider keine Fiktion, sondern bittere Realität. Die Allgemeinheit zahlt heute alle durch Schadstoffemissionen und Lärm verursachten Gesundheitskosten beispielsweise in Form von Krankenkassenprämien und IV-Renten.

Mit dem neuen CO2-Gesetz haben wir richtigerweise ambitionierte Klimaziele beschlossen. Die für die Erreichung dieser Ziele notwendigen Investitionen und Anpassungen werden heute längst nicht überall verursachergerecht finanziert, insbesondere nicht beim Verkehr, wo wir nach wie vor auf eine Lenkungsabgabe auf Treibstoffen verzichten. Solange die Mobilität, wie eben erklärt, durch die Allgemeinheit subventioniert wird, wird auch im Übermass danach gefragt werden. Die Reaktion der Politik auf diesen Umstand sollte deshalb nicht der Bau neuer, zusätzlicher Strassen, sondern der Einsatz für mehr Kostenwahrheit, intelligentere Raumplanung und bessere Auslastung der bestehenden Verkehrsinfrastrukturen sein.

Um allfälligen Nachfragen gleich zuvorzukommen: Ja, dies gilt auch für den öffentlichen Verkehr, auch für die Schiene. Wir Grünliberalen sind der Meinung, dass die Mobilität heute aufgrund der fehlenden Kostenwahrheit und wegen falscher Subventionen ganz generell zu günstig ist. Deshalb stehen wir beispielsweise als einzige Partei für die staatsquotenneutrale Abschaffung des steuerlichen Pendlerabzugs ein - und zwar für alle Verkehrsmittel. Das heisst, dass wir mit den zusätzlichen Finanzmitteln, welche wir durch die Abschaffung dieses unsinnigen Abzugs freibekommen, die Steuern für alle entsprechend senken könnten.

Aus all diesen grundsätzlichen Überlegungen sprechen wir uns ganz klar dagegen aus, dass der Bund zum heutigen Zeitpunkt umfangreiche Strassenausbauvorhaben der Kantone übernimmt. Ich spreche hier von den noch nicht bewilligten Lückenschliessungen der Zürcher-Oberland-Autobahn und den Umfahrungen Le Locle und La Chaux-de-Fonds; ebenso betroffen sind die Projekte Glatttalautobahn und Umfahrung Morges. Gegen die Aufnahme der Glatttalautobahn und der Umfahrung Morges spricht zusätzlich der Umstand, dass die Finanzierung dieser beiden Vorhaben nicht Gegenstand dieser Vorlage ist, sondern erst später geregelt werden soll. Zuerst in den Netzbeschluss aufnehmen und später dann für Finanzierung sorgen? Das wäre keine seriöse Finanzpolitik.

Was die bürgerliche Kommissionsmehrheit aber nun möchte, ist finanzpolitisch gar noch haarsträubender. Sie möchte zwar sämtliche Ausbauvorhaben im Netzbeschluss drinlassen, ohne jedoch den Preis für die Vignette entsprechend auf 100 Franken zu erhöhen. Damit würde die Finanzierung der Lückenschliessung bei der Zürcher-Oberland-Autobahn und der Umfahrungen Le Locle und La Chaux-de-Fonds auf absehbare Zeit verunmöglicht, sofern diese überhaupt bewilligt würden.

Aus all diesen verkehrs-, finanz- und ordnungspolitischen Gründen tragen wir sämtliche Minderheitsanträge mit, mit welchen die Streichung der nichtfinanzierten Strassenbauprojekte beantragt wird. Auf diese werde ich als Sprecher der Minderheiten noch vertieft eingehen. Dies heisst konkret, dass wir der Aufnahme der bereits bestehenden Strassenverbindungen im Umfang von 387 Kilometern ins Nationalstrassennetz zustimmen. Ebenso zustimmen werden wir der Aufnahme des Verlads am Lötschberg und auf der Vereinastrecke. Hier werden Lücken im Nationalstrassennetz durch die Aufnahme bestehender Verkehrsinfrastrukturen geschlossen. Sämtliche weiteren Aufnahmen oder Ausbauvorhaben lehnen wir jedoch ab. Der Preis der Vignette muss dazu wie erwähnt entsprechend dem Antrag der Kommissionsmehrheit auf 70 Franken erhöht werden.

Im Namen der GLP-Fraktion bitten wir Sie, auf die vier Vorlagen einzutreten. Wir behalten uns jedoch je nach Ausgang der Abstimmungen vor, die Vorlagen in den Gesamtabstimmungen abzulehnen.