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preparatory:AB 139700

Diener Lenz Verena · Ständerat · Zürich · Grünliberale Fraktion · 2011-12-15

Wortprotokoll

Wir sind jetzt bei Artikel 19 Absatz 2. Nur bei dieser Bestimmung gibt es in dieser Vorlage einen Minderheitsantrag. Sie können der Fahne entnehmen, dass ich der Minderheit angehöre, obwohl ich Kommissionssprecherin bin - damit wir das auch noch gleich geklärt haben. Wir haben neu aber auch noch einen Antrag Luginbühl auf dem Tisch. Er stellt hier einen Vermittlungsversuch dar. Vielleicht gelingt es, einen Konsens zu finden.

Die Mehrheit der Kommission hat sich auf den Standpunkt gestellt, dass die Bauzonen gemäss geltendem Recht durch das Gemeinwesen innerhalb der im Erschliessungsprogramm vorgesehenen Frist erschlossen werden können und dass die Etappierung in diesem Rahmen bereits möglich ist. Sie war darum der Auffassung, es sei nicht mehr nötig, das im Gesetz explizit festzuhalten. Die Mehrheit der Kommission war auch der Meinung, dass das, was mit der Etappierung erreicht werden soll, bereits zwangsläufig aus den Zielen und Grundsätzen gemäss den Artikeln 1 und 3 des Gesetzes folgt.

Wir hatten im Ständerat ursprünglich eine andere Haltung. Die Minderheit möchte an einer Etappierung festhalten. Sie erachtet diese als wichtigen Pfeiler: Sie verhilft dazu, dass wir kompakte Siedlungen erreichen, insbesondere bei grossen Gewerbezonen, und dass keine Flickenteppiche entstehen. Flickenteppiche haben den Nachteil, dass ein sinnvolles Überbauen oder ein verdichtetes Bauen massiv erschwert wird.

Wir müssen vielleicht noch den Argumenten von Kollege Luginbühl zuhören und schauen, ob es ihm gelingt, diese unterschiedlichen Positionen der Mehrheit und der Minderheit doch noch zusammenzuführen.