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Hess Hans · Ständerat · 2011-12-15

Hess Hans · Ständerat · Obwalden · FDP-Liberale Fraktion · 2011-12-15

Wortprotokoll

Zu meinem Antrag wurde bereits alles gesagt. Er ist als Ergänzung zum Antrag Graber Konrad zu verstehen und nimmt den Gedanken von Artikel 18a Absatz 2 auf, damit dieser im Gesetz integriert bleibt. Ich bitte Sie, jetzt dem Antrag Graber Konrad zuzustimmen; sonst ist mein Antrag nicht mehr aktuell. Ich bin überzeugt, dass der Antrag Graber Konrad mehr Klarheit und Rechtssicherheit mit sich bringt. Er begünstigt vor allem die einheimische Energie.

Ich glaube, wir müssen doch bestrebt sein, im Gesetz unbestimmte Rechtsbegriffe möglichst zu vermeiden. Ein weiterer unbestimmter Rechtsbegriff findet sich in Artikel 18a Absatz 3 der Vorlage. Dort wird die Formulierung "Kultur- und Naturdenkmäler von kantonaler oder nationaler Bedeutung" verwendet, ohne dass genau gesagt wird, was das beinhaltet. Ich kann Ihnen aber sagen, was darunter jetzt verstanden wird. Weil das Ortsbild einer Obwaldner Gemeinde gemäss Isos geschützt ist, führt dies dazu, dass ein altes, hässliches Wellblechdach auf einem Stall als Isos-geschützt gilt und dem Landwirt der Bau einer ganzflächigen, [PAGE 1182] integrierten Solaranlage verboten wird. Dieser Bauer könnte pro Jahr etwa 80 000 Kilowatt Strom erzeugen. Auf einem anderen Stall, ebenfalls in der Innerschweiz, könnten 100 000 Kilowatt pro Jahr erzeugt werden. Beide Ställe sind als solche weder inventarisiert noch geschützt, aber das ganze Gebiet ist Isos-geschützt.

Es darf meiner Meinung nach nicht sein, dass solche unbestimmten Rechtsbegriffe im Gesetz verankert werden, welche die Errichtung einer Vielzahl von Solaranlagen - gegen unseren klaren Willen - verhindern.

Ich bitte Sie deshalb, zuerst dem Antrag Graber Konrad und danach meinem Antrag zuzustimmen.