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Graber Konrad · Ständerat · 2011-12-15

Graber Konrad · Ständerat · Luzern · Fraktion CVP-EVP · 2011-12-15

Wortprotokoll

Auch aus meiner Sicht ist Absatz 4 gemäss Antrag Hess im Sinne eines Gesamtkonzeptes zu verstehen. Mein Antrag schliesst an das Ergebnis der letzten Beratung des Ständerates an. Es ist korrekt, was Kollegin Diener gesagt hat: An sich ist das hier fremd. Wir haben damals gedacht, das sei so noch elegant zu lösen, und jetzt sehen wir, dass die ganze Angelegenheit sehr komplex wird und dass da offensichtlich auch unterschiedliche Konzepte aufeinanderprallen. Kollege Hess und mir geht es aber vor allem darum, dass Solaranlagen heute schnell bewilligt werden können und dass es keine Situationen gibt, wie sie in der Broschüre dargestellt sind, die wir von der Institution Solaragentur erhalten haben.

Leider hat der Nationalrat die von unserem Rat das letzte Mal vorgenommene Änderung aus meiner Sicht nicht ganz richtig verstanden und dann verschlechtert. Es wurde der Versuch unternommen, im Gesetz möglichst wenig zu regeln und dann in der Verordnung die Details zu klären. Das ist ja in der Regel schon der richtige Weg. Aber ausgerechnet der wichtige Begriff "sorgfältig integriert" wird jetzt hier im Gesetz nicht mehr geregelt, und genau dort hatten wir in der Vergangenheit die grossen Differenzen. Jede Bewilligungsbehörde hat diesen Begriff "sorgfältig integriert" anders definiert, anders interpretiert und dann bei den Bewilligungen bzw. bei den Nichtbewilligungen anders umgesetzt.

Ich würde gerne noch zwei, drei Worte zu den einzelnen Absätzen sagen, damit dann auch Verständnis darüber besteht, was eigentlich das Gesamtkonzept ist.

Absatz 1 steht in Übereinstimmung mit dem Entwurf des Bundesrates mit dem Unterschied, dass wir hier nicht von "Kultur- und Naturdenkmälern" sprechen, sondern von "Baudenkmälern". Nach meiner Auffassung stellt es aber auch kein Problem dar, besteht doch keine Gefahr, dass bei Kultur- und Naturdenkmälern Solaranlagen installiert werden. Ein Kulturdenkmal ist ja beispielsweise das Wilhelm-Tell-Denkmal in Altdorf. Da wird niemand eine Solaranlage installieren wollen. Oder ein Naturdenkmal ist beispielsweise das Matterhorn, und auch dort wird ja vermutlich niemand eine Solaranlage installieren wollen. Aber es gibt in der Schweiz 3200 Baudenkmäler von nationaler oder internationaler Bedeutung wie beispielsweise das Grossmünster in Zürich. In solchen Fällen, scheint es mir, darf eine Anlage nicht einfach per se bewilligt werden. In solchen Fällen muss sich die Bewilligungsbehörde auch einbringen können.

In einem zweiten Absatz ist zu regeln, was unter "sorgfältig integriert" zu verstehen ist. Das ist auch der Kritikpunkt, den ich mit meinem Antrag aufnehme. Das haben wir das letzte Mal in unserem Beschluss definiert, und ich übernehme das, noch leicht modifiziert mit dem Wort "möglichst", sodass es nicht absolut ist. Aber es wird in Buchstabe a zum Ausdruck gebracht, dass Anlagen möglichst dach-, first- und seitenbündig gebaut werden müssen; dann gelten sie als sorgfältig integriert. "Möglichst" bringt zum Ausdruck, dass es auch Ausnahmen geben kann. In Buchstabe b werden die fassadenbündigen Anlagen aufgeführt. Diese Bestimmung schliesst an unseren Beschluss an, das ist aus meiner Sicht unproblematisch. In Buchstabe c wird definiert, dass ganzflächig in das Dach oder in die Fassade integrierte Solaranlagen immer als besonders sorgfältig integriert gelten und damit auch zu bewilligen sind. Das sind die zentralen Punkte.

In Absatz 3 wird schliesslich definiert, was unter Baudenkmälern zu verstehen ist.

Ich will mit diesem Antrag eine Brücke zwischen dem Beschluss unseres Rates, den Beschlüssen des Nationalrates und den Anträgen der Kommission schlagen. Wenn der Antrag angenommen wird, besteht eine Differenz zum Nationalrat, die dann noch in Zusammenarbeit mit dem Bundesrat und der Verwaltung bereinigt werden kann. Mein Antrag ist von folgenden zwei Überlegungen getrieben:

1. Solaranlagen sollen, wo immer vertretbar, gebaut werden können. Beim Vollzug darf es keine Auswüchse geben, wie das in der Vergangenheit in verschiedenen Kantonen der Fall war. In verschiedenen Kantonen wurden in der Vergangenheit Solaranlagen so unnötig verhindert. Der Begriff "sorgfältig integriert" muss aus meiner Sicht im Gesetz definiert sein, sonst gibt es, selbst wenn das in die Verordnung aufgenommen wird, wieder unterschiedliche Interpretationen.

2. Ohne Bewilligungen, wie das die Fassung des Nationalrates eigentlich will, kommen wir nicht aus. Es gibt eben auch Negativbeispiele; Sie haben diese hier in dieser Dokumentation klar aufgezeigt bekommen. Auch ohne eine übertriebene Ästhetik zu fordern, sind dann solche Anlagen schlicht nicht integriert.

Ich bitte Sie also, meinem Antrag und dem Anschlussantrag Hess zuzustimmen.