Leuthard Doris · Bundesrat · 2011-12-15
Leuthard Doris · Bundesrat · Aargau · 2011-12-15
Wortprotokoll
Es tut mir leid, dass Sie noch einmal eine Kommissionssitzung haben abhalten müssen, nachdem die CO2-Debatte hier im Plenum schon das letzte Mal etwa sechs Stunden beansprucht hat, was für den Ständerat doch aussergewöhnlich ist. Aber vielleicht ist das halt eben auch eine Veränderung der politischen Diskussion im Ständerat; das müssen Sie sich überlegen.
Herr Freitag, ich bin über Ihren Antrag auch erstaunt. Ich habe von Swissmem keinen Brief und auch kein Telefonat erhalten - nichts. Ich war aber bei der Enaw, wir hatten Gespräche mit Economiesuisse, wir haben die Verordnung geklärt, schriftlich. Deshalb nehme ich an, dass man von mir will, dass ich dort, wo heute Missverständnisse bestehen, zuhanden der Materialien noch Stellung nehme, damit dann irgendwie Ruhe einkehrt.
Es hat sich de facto nämlich überhaupt nichts geändert, da stimme ich Frau Ständerätin Diener völlig zu. Die Energiepolitik wurde ja im Mai dieses Jahres vom Bundesrat grundsätzlich neu gezimmert, und schon die nationalrätliche Kommission und dann auch der Nationalrat in der Sommersession haben im Lichte dieser Beschlüsse die Beratung ausgesetzt und von uns verlangt, dass wir uns dazu äussern, was das jetzt für das CO2-Gesetz bedeute. Schon der Nationalrat hat sich eigentlich diese Fragen im Zusammenhang mit der Energiepolitik gestellt. Das wurde dann geklärt, und Sie sind eingetreten und haben gewisse Modifikationen, vor allem im Bereich der Kompensation, nochmals angeschaut. Dasselbe hat Ihre Kommission sehr einlässlich gemacht.
Nochmals: Der Ausstieg aus der Kernenergie findet ja nicht morgen oder übermorgen statt. Was dann passieren wird, wenn die ersten Kernkraftwerke vom Netz gehen, das betrifft die Zeit nach 2020. Die CO2-Richtziele, die Sie hier in Artikel 3 bestimmen, beziehen sich auf den Zeitraum von 2013 bis 2020, somit auf eine Periode, die sowieso mit dem heutigen Energiemix bewältigt werden wird - aber hoffentlich bis 2020 schon mit mehr erneuerbaren Energien oder mit mehr Effizienz. Das ist bis zu diesem Zeitpunkt die Ausgangslage. Das Gesetz verpflichtet in Artikel 3 den Bundesrat sogar, für [PAGE 1169] unsere Reduktionsziele nach 2020 die neuen Vorgaben - allenfalls Abänderungen oder Konklusionen -, die dann natürlich im Zusammenhang mit der dannzumaligen Energiepolitik kongruent sein müssen, vorzulegen. Dort haben Sie eigentlich schon vorgespurt.
Was wir jetzt wissen und tun, das gilt bis 2020. Die Richtwerte sind jetzt auf diesen Zeitpunkt hin ausgerichtet; das passt sogar sehr gut mit der neuen Energiepolitik zusammen. Ich bin nicht einverstanden mit Ihrer Aussage, wonach der Ausstieg und nicht das Klima Priorität habe. Der Bundesrat hat in all seinen Communiqués gesagt, auch ich habe es zigmal gesagt, dass wir jetzt sicher nicht die Klimapolitik zugunsten der Energiepolitik opfern, sondern dass wir bei unseren Klimaschutzzielen bleiben. Wir haben auch dargelegt, dass das machbar ist. Sie werden dort dann noch detaillierte Berichte, Unterlagen erhalten, aber es ist immer klar und deutlich gesagt worden, dass es geht. Das war auch der Grund, weshalb wir immer klar gesagt haben, dass wir auch für den Fall, dass in einer Transitionsphase Gaskombikraftwerke im Strommix dazukommen, die hundertprozentige Kompensationspflicht unterstützen werden. Das ist auch keine Differenz zwischen den Räten, sondern dort geht es schlussendlich nur um den Preis der Kompensation. Deshalb glaube ich, dass man auseinanderhalten muss, was die Ziele und was die Massnahmen sind und was der Preis ist.
Zu den Zielen: Sie haben zu Recht gesagt, dass der Bundesrat ja nicht für ein reines Inlandziel von 20 Prozent war. Im Ständerat, glaube ich, waren etwa fünf Stimmen auf meiner Seite, der ganze übrige Rat ist dem Inlandziel von 20 Prozent gefolgt; das ist gegessen, das ist so beschlossen. Wir haben ja im Nachgang dann auch justiert und gesagt, wo man jetzt zusätzlich im Inland noch Massnahmen treffen kann, um dieses Ziel zu erreichen. Das haben wir gemacht, gerade indem wir den Klimarappen und damit die Treibstoffexporteure jetzt einbinden; das war im ersten Durchgang noch nicht so. Das sind zusätzliche Tonnen CO2 im Inland, das wurde so akzeptiert.
Wir haben gesagt, dass wir zusätzliches Potenzial im Gebäudebereich haben; da bestimmen Sie heute noch, ob Sie einverstanden sind. Auch da wurde aufgerechnet, was das für zusätzliche Inlandwirkung erzielt. Auch das ist ein politischer Entscheid von Ihnen, Sie möchten die CO2-Abgabe auf Treibstoffen ja nicht. Das hat der Bundesrat als fakultative Massnahme, wie heute, zum Weiterzug vorgeschlagen. Wir haben gesagt, wenn es nicht über das Benzin gehe, dann müssten wir halt eine technische Regulierung finden mit der 130-Gramm-CO2-Vorschrift. Für die Neuwagen haben Sie dort gleichgezogen, das ist ja bereits verabschiedet. Sie haben im Bereich Verkehr statt einer Abgabe eine Lösung über die Regulierung gesucht, über die technische Regulierung. Auch das ist machbar, man kann diesen Weg gehen, das gibt uns zusätzliche Möglichkeiten.
Herr Ständerat, diese Grundidee der 20 Prozent im Inland war ja vor allem auch vom Gewerbe getrieben. Man sagt: Wenn wir schon investieren müssen, dann wollen wir so viel wie möglich im Inland haben. Es waren vor allem auch Gewerbekreise, die gesagt haben, das sei noch gut für die Baubranche, es sei noch gut für das Sanitär- und Heizungsgewerbe, es sei noch gut für weitere Bereiche. Dann fliesst das Geld nicht ins Ausland, sondern bleibt in der Schweiz. Das ist eine urbürgerliche Überlegung, ich kann das nachvollziehen, und wir haben das so umgesetzt. Deshalb war dann der Gewerbeverband mit der Zeit auch ein bisschen konstruktiver, weil man dort geschnallt hat: Das ist gar nicht so schlecht für unsere Mitglieder, das gibt nämlich Arbeitsplätze. So viel zu dieser Seite.
Zu Ihrer zweiten Problematik, wenn Sie sagen, es habe sich jetzt in Durban alles geändert: Ich weiss auch nicht, woher das kommt, denn Durban war ein Erfolg. Nochmals zu unserer Haltung: Wir wollen nicht eine Verlängerung des Kyoto-Protokolls à tout prix. Die Schweizer Position ist, dass wir eine neue internationale Vereinbarung möchten, in die alle grossen Emittenten endlich eingeschlossen sind. Wenn nämlich das Kyoto-Protokoll fortgesetzt wird, passiert genau das, was unsere Industrie ja nicht möchte, denn dann sind weiterhin die Industriestaaten - als alte Sünder zwar - in der Pflicht, mehr zu tun und das Ganze zu finanzieren. Es war erklärtes Ziel der Industriestaaten, dereinst sagen zu können: Sorry, wir sind heute - wenn Sie das jetzt auf zehn, zwanzig Jahre extrapolieren - nur noch für einen Bruchteil der CO2-Emissionen verantwortlich; jetzt müssen die grossen Emittenten auch eingebunden werden, die Chinesen, die Inder, die Brasilianer und weitere wie die Kanadier, die Sie genannt haben. Das kann nicht über das Kyoto-Protokoll erfolgen. Das braucht eine neue internationale Verpflichtung oder dass sich die anderen alle freiwillig dem Regime des Kyoto-Protokolls unterstellen würden, was aber nicht der Fall ist, wie man schon lange weiss.
Unter diesem Aspekt ist Durban ein Erfolg, weil es gelungen ist, dass diese Länder sich nun dazu bekennen, dass es bis 2015 eine neue internationale Verpflichtung braucht, in die auch die neuen grossen Emittenten eingeschlossen sind, und 2020 muss das stehen und wirken. 2020 passt wunderbar zum CO2-Gesetz, by the way. Es ist gar nicht so unintelligent, wie wir uns verhalten haben. Wir sind mit diesem Ergebnis sehr zufrieden, auch wenn noch viele Details und das Schlussergebnis nicht stehen. Aber das sind kleine Schritte in dieser internationalen Klimapolitik.
Wenn es gescheitert wäre, würde ich Ihnen Recht geben. Dass die Kanadier aussteigen, finde ich auch alles andere als lustig. Es ist reine Wirtschaftspolitik, denn sie müssten natürlich mit ihren neuen Ölvorkommen und auch Schiefergasvorkommen, wie Sie gesagt haben, bezahlen. Ich finde das auch gar nicht in Ordnung, und dort ist das Kyoto-Protokoll auch absolut nicht zufriedenstellend, da es ermöglicht, dass das so durch die Hintertür geht. Wir werden das sicher noch genauer abklären.
Jetzt zu Ihren drei Fragen, die auch Herr Lombardi nochmals gestellt hat:
Die erste Frage, glaube ich, ist auch die, die wahrscheinlich Herrn Eberle beunruhigt. Man hat jetzt das Gefühl, die Industrie sei so wahnsinnig betroffen, jetzt komme der Hammer und es werde so teuer. Ja, wo wird es denn jetzt teuer? Wir haben keine CO2-Abgabe auf Treibstoffen. Die CO2-Abgabe auf Brennstoffen werden Sie erhöhen müssen, wenn das Gebäudeprogramm aufgestockt wird. Das ist das, was für die Importeure von Brennstoffen passiert. Was passiert denn nun für die Industrie in Bezug auf die Abgaben? Ich kenne bis jetzt keine, die Sie beschlossen haben. Wir haben Ziele - ich führe das an, damit es im Amtlichen Bulletin steht und es alle nachlesen können -: Der Bundesrat hat in der Botschaft ganz klar gesagt, dass wir bei der Industrie bis 2020 gesamthaft von einer Reduktionsleistung von 0,8 Millionen Tonnen CO2 gegenüber 1990 ausgehen. Das wurde nie bestritten, das wurde nie infrage gestellt, auch im Parlament nicht. Dieser Wert gilt weiterhin; es ist kein erhöhter Wert, auch dann nicht, wenn Sie das jetzt mit dem reinen Inlandziel in Zusammenhang bringen. Dieser Wert von 0,8 Millionen Tonnen CO2 als Reduktion gegenüber 1990 gilt unabhängig davon, ob die Schweiz am ETS partizipiert oder nicht. Wenn wir am ETS partizipieren, wird es lediglich billiger, weil in einem Zertifikatehandel, der sich nicht nur auf die Schweiz beschränkt, natürlich der europäische günstigere Preis gilt.
Heute, und das betrifft die zweite Frage, nehmen von 300 000 Unternehmen in der Schweiz 2200 an den Massnahmen der Enaw teil - immerhin nehmen dort 2200 Unternehmen teil, und das ist gut so. Die brauchen Sicherheit. Auch hier haben wir ganz klar gesagt: Mit Blick auf die Verordnung und die Unsicherheiten für die 2200 Unternehmen, die heute an den Enaw-Massnahmen teilnehmen, können wir schon jetzt feststellen, dass sich die Ziele für die Einzelunternehmen nach wie vor an wirtschaftlichen Massnahmen und an ihrem effektiven Potenzial orientieren werden, es gibt keinen Zwang zu unwirtschaftlichen Massnahmen; ich erkläre hier nochmals zuhanden des Amtlichen Bulletins, dass das nicht das Ziel des Bundesrates ist. Es sollte damit auch klargestellt sein, dass wir keine administrativ verordneten undifferenzierten Ziele wollen, sondern dass das Erfolgsmodell der Enaw auch mit diesem revidierten CO2-Gesetz [PAGE 1170] Bestand haben soll. Das Einzige, was sich für die Enaw in einer Übergangsphase ändert: Sie muss mehr im Inland tun als im Ausland, weil Sie das so gewollt haben. Das ist machbar, und damit wird vor allem auch der Gebäudebereich gestärkt werden.
Zur dritten Frage, zum ETS: Wir möchten ja verhandeln, und wir verhandeln auch, aber auch das erfordert ein Schweizer Klimagesetz. Die Grundlage dafür, dass sich die Schweiz dem ETS anschliessen kann und dass wir weiterverhandeln können, bildet ein schweizerisches Gesetz, das uns dazu ermächtigt. Diese Grundlage bildet das vorliegende Gesetz. Sie haben von uns bisher ausdrücklich verlangt, dass der Bundesrat nicht irgendwie am Parlament vorbei verhandle und dann paraphiere; Sie verlangen von uns sogar, wir müssten zuerst die Resultate vorlegen, damit wir diese dann gemeinsam anschauen können. Wir tun das alles, wir sind ziemlich vernünftig. Wir respektieren die Obrigkeit sehr. Aber ohne ein neues Gesetz gibt es kein ETS-Abkommen. Sie haben hier also die Wahl. Beim ETS geht es schlussendlich wirklich um eine Preisfrage. Mit der Möglichkeit, Zertifikate ausserhalb des schweizerischen ETS zu erhalten, wird es einfach billiger; das ist gerade wirtschaftsfreundlich. Deshalb möchten wir denjenigen Unternehmen, die zwingend unter das ETS-Regime fallen, diese Möglichkeit eröffnen.
Herr Ständerat Lombardi hat gesagt, in der Botschaft gingen wir davon aus, dass die Schwelle wie heute bei 10 000 Tonnen CO2 liege. Das würde bedeuten, dass nur ganz wenige Unternehmen zwingend im ETS wären. Es wurde die Frage gestellt, ob man auch wählen könne. Das geht dann natürlich nicht. Damit die kleineren Betriebe nicht schlechtergestellt werden - dies war ja auch Ihr Anliegen, das ist wirklich ein Anliegen -, wollen wir prüfen, ob die Regelung mit den 25 000 Tonnen CO2, wie sie in der EU gilt, nicht auch der Schweizer Standard sein könnte. Wir hätten in diesem Fall noch dreissig Betriebe, die darunterfallen würden. Wir haben deshalb gesagt: Damit die kleineren Betriebe nicht schlechtergestellt werden, wollen wir sicherstellen, dass die Unternehmen, die nicht verpflichtet werden, auf Wunsch hin am Emissionshandel teilnehmen können. Es gibt also den Zwang, wenn man die Schwelle erreicht; wir wollen aber sicherstellen, dass die KMU auf Wunsch hin und somit freiwillig den Zugang aushandeln können.
Ich denke, angesichts des Marktes ist es sogar realistisch, dass man das erreicht. Die Schweizer ETS-Unternehmen, die Zugang zu diesem europäischen CO2-Markt hätten, sind deshalb auf einen raschen Abschluss der Verhandlungen über das ETS angewiesen. Auch das ist ein Grund, die Vorlage nicht zurückzuweisen, sondern uns die Möglichkeit zu geben, jetzt raschestmöglich zu verhandeln und die Verhandlungen zu einem Abschluss zu führen.
Noch etwas zu den Anliegen der Herren Ständeräte Imoberdorf und Eberle: Ich bin, glaube ich, nicht bekannt dafür, dass ich gegen Arbeitsplätze bin und die Wirtschaft benachteilige. Im Gegenteil, gerade mit dem ETS wollen wir es möglichst günstig machen für diejenigen, die vielleicht aufgrund ihrer Struktur im eigenen Betrieb zu wenig Kompensationsmöglichkeiten haben - nicht so wie Emmi vielleicht oder andere energieintensive Betriebe. Wir haben immer gesagt, dass wir im Strombereich auch versuchen werden, die Grossenergieunternehmen von der KEV oder was immer sich anbieten wird auszunehmen; das haben wir deklariert. Wir haben jetzt schon zig Unternehmen, die sich von der CO2-Abgabe exkulpieren können. Und Ihre Kommission hat aus Rücksicht auf gewisse Branchen, die emissionsintensiver sind und die man für den Werkplatz Schweiz erhalten will, Ausnahmebestimmungen vorgesehen. Das macht Sinn; dazu, dass wir differenzieren, steht der Bundesrat heute und auch weiterhin.
Wir sind überzeugt, dass das Ganze möglich ist, und wir sind überzeugt, dass wir hier auch eine wirtschaftsverträgliche Lösung haben. Die Initiative geht auf 30 Prozent, und es gab im Nationalrat auch immer Anträge, auf 40 Prozent zu gehen - das wäre dann herkulisch. Aber jetzt, mit diesen zusätzlichen Massnahmen und obwohl der Verkehr ziemlich geschützt wird - das verstehe ich -, sind wir, glaube ich, auf Kurs. Die Vorlage ist verträglich, sie ist machbar; deshalb bitte ich Sie, auf diese Differenzbereinigung wirklich einzutreten. Es sind viele Diskussionen geführt worden, es ist eine gute Vorlage. Ich befürchte eh, dass die Klimaverbände unzufrieden sein und sagen werden, das reiche ihnen nicht. Das ist dann die breitere Front. Diese Abstimmung müssen Sie dann auch noch durchstehen. Jetzt müssen Sie selber entscheiden, wo Sie sich im Lichte dieser Diskussion einordnen werden.
Deshalb habe ich Verständnis für Ihre Fragen, Herr Ständerat Freitag. Ich hoffe, ich konnte diese drei Bereiche klären, und ich bitte Sie deshalb um den Rückzug Ihres Antrages.