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AB 139754

Lombardi Filippo · Ständerat · Tessin · Fraktion CVP-EVP · 2011-12-15

Wortprotokoll

Ein gewisses Verständnis für den Rückweisungsantrag Freitag habe ich, zumal ich selber in der Kommission einen ähnlichen Antrag gestellt habe. Das hat zu einer Kommissionsdiskussion von ein paar Stunden geführt, deren Protokoll 16 Seiten umfasst, worin sich natürlich auf viele Fragen, die Herr Kollege Freitag aufgeworfen hat, Antworten finden liessen. Nur, die Protokolle der Kommissionen sind nicht öffentlich, sodass Herr Freitag dieses Protokoll nicht hatte. Ich gehe davon aus, dass wir hier - quasi als zweite, kurze Debatte zum Eintreten und infolge dieses Rückweisungsantrages Freitag - ein paar grundsätzliche Überlegungen anstellen können und dass uns Frau Bundesrätin Leuthard dann die Antworten liefern könnte, zusammenfassend, was in der Kommission gesagt worden ist. Damit würde es auch im Amtlichen Bulletin so festgehalten und könnte auch in Zukunft nachvollzogen werden.

Den einen Teil der Sorgen von Herrn Freitag werden wir nicht vertreiben können. Es sind eher philosophische Fragen, ob wir ein Ziel zu hoch oder zu tief setzen und was passieren würde, wenn wir das Ziel nicht erreichen. Persönlich bin ich auch der Meinung, dass das Ziel, 20 Prozent im Inland zu kompensieren, nicht zu erreichen sei. Aber wir haben uns jetzt in beiden Räten für dieses Ziel entschieden. Ich glaube, dass wir dieses nicht wieder infrage stellen können und wollen.

Wohlgemerkt, und das wird wahrscheinlich Teil der Antworten der Frau Bundesrätin sein: In diesen 20 Prozent wird ein [PAGE 1165] gewisser Teil von Auslandmassnahmen sowieso inbegriffen sein; das ist jetzt schon vorgesehen. Die Unternehmen, die sich am Emissionshandelssystem der EU beteiligen werden, werden diese Auslandmassnahmen nämlich via Zertifikate als Inlandmassnahmen gelten lassen. Das ist die Logik der EU. Wenn wir uns dem anschliessen, müssen wir zum gegebenen Zeitpunkt auch entsprechende Anpassungen vornehmen. Die 20 Prozent werden auf jeden Fall teilweise mit der Beteiligung am europäischen Emissionshandelssystem zu erreichen sein. Aber, wie gesagt, die Zielfrage ist wahrscheinlich nicht mehr zu stellen - es sei denn, dass der Rückweisungsantrag Freitag eine Mehrheit findet.

Die Fragen, die unserer Industrie Sorge machen, können, glaube ich, von Frau Bundesrätin Leuthard beantwortet werden. Ich habe mir drei Fragen notiert; sie bilden sozusagen eine Zusammenfassung der Sorgen, die insbesondere bei der Industrie bestehen:

1. Zum Gesamtziel von 20 Prozent: Was ist das Ziel für die Industrie? In seiner Botschaft vom 26. August 2009 ging der Bundesrat bei der Industrie für den Zeitraum von 1990 bis 2020 von einer Reduktionsleistung von gesamthaft 0,8 Millionen Tonnen CO2 aus. Dieser Wert wurde vom Parlament nicht infrage gestellt, deshalb ist auch weiterhin von diesem Wert auszugehen. Er gilt also unabhängig davon, ob die Schweiz am europäischen Emissionshandel partizipiert oder nicht, unabhängig davon, ob wir das Inlandreduktionsziel auf 10 oder auf 20 Prozent festsetzen. Es ist ein absoluter Wert. Ich glaube, die Industrie sollte beruhigt werden können, wenn die Frau Bundesrätin bestätigen kann, dass das Reduktionsziel für die Industrie gemäss Botschaft weiterhin auf 0,8 Millionen Tonnen CO2 festgesetzt wird.

2. Viele Unternehmen, vor allem KMU, werden auch in Zukunft auf die Dienstleistungen einer Organisation wie z. B. der Energieagentur der Wirtschaft (Enaw) angewiesen sein, sei es bei der Identifizierung des noch vorhandenen Reduktionspotenzials, bei der Umsetzung der konkreten Massnahmen oder der Berichterstattung im Rahmen des Monitorings. Mit Blick auf die Erarbeitung der relevanten Verordnung und die Verhinderung grosser Unsicherheiten bei den über 2200 teilnehmenden Enaw-Unternehmen in der Übergangsphase kann schon jetzt davon ausgegangen werden, dass sich die Ziele für die Einzelunternehmen nach wie vor an wirtschaftlichen Massnahmen und ihren effektiven Potenzialen orientieren werden. Das Anliegen der Industrie und der KMU ist es insbesondere, dass es keinen Zwang zu unwirtschaftlichen Massnahmen gibt. Ich glaube, die Frau Bundesrätin kann uns bestätigen, dass es das nicht gibt. Damit wird sichergestellt, dass keine undifferenzierten, administrativ verordneten Ziele entstehen. So kann z. B. das Erfolgsmodell der Enaw auch mit dem neuen CO2-Gesetz Bestand haben.

3. Grössere Unternehmen werden in das europäische Emissionshandelssystem (ETS) eingebunden; das ist sogar eine Pflicht, wenn wir uns mit dem europäischen System verknüpfen wollen. In der Botschaft war für die Pflicht zur Teilnahme am Emissionshandel eine Schwelle von 10 000 Tonnen CO2 pro Jahr vorgesehen. Gegenwärtig prüft das Bafu in Gesprächen mit den betroffenen Wirtschaftskreisen, ob die Schwelle im Einklang mit der EU-Regelung auf 25 000 Tonnen angehoben werden soll. Es ist klar: Wenn die Schwelle von 10 000 auf 25 000 Tonnen erhöht wird, kann sich eine viel kleinere Anzahl von Unternehmen am ETS beteiligen; wahrscheinlich etwa 30 bis 50 Unternehmen. Was passiert mit den kleineren, also jenen, die gemäss Botschaft am ETS hätten teilnehmen sollen, was jetzt aber nicht mehr gilt? Es soll sichergestellt werden, dass sich diese Unternehmen freiwillig beteiligen können. Damit kleinere Betriebe nicht schlechtergestellt werden gegenüber den grossen, ist sicherzustellen, dass die Unternehmen, die nicht zu einer Teilnahme am Emissionshandel verpflichtet werden, auf Wunsch hin am Emissionshandel partizipieren können. Der Zugang soll für KMU einfach möglich sein. Damit die Schweizer ETS-Unternehmen Zugang zum europäischen CO2-Markt haben, braucht es einen raschen Abschluss der Verhandlungen mit der EU; ETS-Unternehmen dürfen aufgrund des Binnenmarktprinzips uneingeschränkt Emissionsrechte aus dem EU-Raum zukaufen. Das war die dritte Frage.

Die drei Fragen sind also: Besteht erstens für die Industrie nach wie vor gemäss Botschaft das absolute Reduktionsziel von 0,8 Millionen Tonnen CO2? Ist zweitens sichergestellt, dass es keinen Zwang zu unwirtschaftlichen Massnahmen und keine administrativen Hürden gibt, mit denen z. B. das Erfolgsmodell der Energieagentur der Wirtschaft nicht weitergeführt werden könnte? Ist drittens für Unternehmen mit einem Ausstoss von weniger als 25 000 Tonnen CO2 pro Jahr eine Teilnahme am Emissionshandelssystem auf freiwilliger Basis möglich?

Das sind die drei Fragen, die, wie ich glaube, beantwortet werden müssen, damit die Wirtschaft auch keine Probleme hat. Bei entsprechender Beantwortung würde ich dann empfehlen, den Rückweisungsantrag abzulehnen.

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