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Imoberdorf René · Ständerat · 2011-12-15

Imoberdorf René · Ständerat · Wallis · Fraktion CVP-EVP · 2011-12-15

Wortprotokoll

Die Minderheit ist inzwischen auf meine Wenigkeit zusammengeschrumpft; ich halte aber trotzdem am Antrag fest.

Ich möchte den Antrag der Minderheit begründen: Die Bedeutung der Gaskombikraftwerke nimmt aus verschiedenen Gründen immer mehr zu, das kann man nicht wegdiskutieren. In den letzten zehn Jahren gingen z. B. allein in Deutschland 22 neue Gaskraftwerke ans Netz. Die Hälfte des Stroms in Deutschland wird heute aus den fossilen Primärenergieträgern Gas und Kohle gewonnen - ob das nun gut oder schlecht ist, will ich nicht bewerten -, Tendenz weiterhin steigend, Klimawandel hin oder her. Angesichts des schrittweisen Ausstiegs der Schweiz aus der Kernenergie ist es für mich nur schwer verständlich, dass wir nicht zumindest für eine Übergangsphase - das betone ich ausdrücklich - die Voraussetzungen schaffen, dass Gaskombikraftwerke auch bei uns wirtschaftlich betrieben werden können. Die Minderheit unserer Kommission beantragt Ihnen deshalb, bezüglich der Kompensation der CO2-Emissionen bei fossil-thermischen Kraftwerken dem Nationalrat respektive dem Bundesrat zu folgen.

Der Bundesrat hat - das ist wichtig - schon vor dem Unglück von Fukushima vorgeschlagen, dass höchstens 50 Prozent der CO2-Emissionen im Ausland kompensiert werden können. Unter dem Eindruck der Ereignisse in Japan hat der Nationalrat beschlossen, dem Entwurf des Bundesrates zu folgen. Im Rahmen der neuen Energiepolitik wird es mit grösster Wahrscheinlichkeit nötig sein, unsere Versorgungssicherheit, wie ich schon angetönt habe, zumindest [PAGE 1172] vorübergehend auch mit fossil-thermischen Kraftwerken sicherzustellen. Das ist ja auch die Idee der Energiestrategie 2050 des Bundesrates. Wir müssen daher in allen Energiebereichen und bei allen Primärenergieträgern - Wasser, Sonne, Wind, Biomasse, aber auch Gas - eine gewisse Flexibilität aufrechterhalten und alle Voraussetzungen schaffen, damit eine wirtschaftliche und sichere Energieversorgung auch in Zukunft sichergestellt ist.

Auch wenn die Ökostrom-Ausbauziele - 4 Terawattstunden bis 2020 und 13 Terawattstunden bis 2035 - erreicht werden sollten, braucht es noch andere Energiequellen. Es darf nicht sein, dass die Industrie in der Schweiz durch das neue CO2-Gesetz schlechtere Bedingungen als ihre Konkurrenten in der EU erhält, beispielsweise bei den Energiekosten. Wird aufgrund des neuen CO2-Gesetzes die Produktion ins Ausland verlegt - das haben wir vorher zur Genüge diskutiert -, verlieren die Schweiz und die Umwelt. In der Schweiz gehen Arbeitsplätze verloren, die Produktion selber wird an Standorte mit weniger strengen Umweltvorschriften, z. B. im Bereich der Treibhausgasemissionen, verlagert. Die Minderheit erachtet es als wichtig, dass unsere Kraftwerke mit der europäischen Konkurrenz gleichgestellt werden, das auch im Bereich der Kosten für die CO2-Kompensation.

Ich möchte Sie bitten, dem Antrag der Minderheit zuzustimmen.

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