Germann Hannes · Ständerat · 2010-09-27
Germann Hannes · Ständerat · Schaffhausen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2010-09-27
Wortprotokoll
Ich habe noch eine Verständnisfrage zu Buchstabe abis, weil ja jetzt doch die schärfere Form hineingekommen ist: das "muss", nicht das "soll". Jetzt heisst das eigentlich, dass Massnahmen zur besseren Nutzung brachliegender oder ungenügend genutzter Flächen in Bauzonen getroffen werden müssen. Jetzt möchte ich von der Kommission wissen, da ich ja nicht Mitglied bin, was denn damit gemeint ist. Heisst das im Falle meines Beispiels mit dem Wohnhaus, das einen kleinen Obstgarten in der Dorfkernzone hat, dass man Massnahmen ergreifen muss und dass dieser Obstgarten, der ja eine Baulandreserve ist, überbaut werden muss? Oder es hat jemand eine alte Scheune - auch das gibt es in vielen Dörfern, nicht nur im Schaffhausischen -, die fast schon baufällig ist. Heisst das dann, dass man den Besitzer dieser Scheune zwingt, diesbezüglich etwas zu tun?
Ich habe schon noch ein gewisses Verständnis, dass man sich hier als Eigentümer vielleicht einmal überlegt, was das für Konsequenzen hat. Immerhin erlaubt man in der Schweiz das Halten von Grund- und Wohneigentum; das sind auch Werte, die wir hochhalten sollten. Ist die Meinung, dass man dann die Leute um jeden Preis zwingt, oder ist es, was man auch hineininterpretieren könnte, eine Bestimmung, mit der man sagt, man hört jetzt endlich mit diesen unseligen Ausnützungsziffern auf? Alle hängen wie wahnsinnig daran, wir sagen aber alle hier drin: "Verdichten nach innen - super!" Und man macht dann trotzdem wieder Auflagen betreffend Ausnützungsziffern. Da möchte ich fragen, was bei diesem Absatz 3 Buchstabe abis die Meinung ist.