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Jenny This · Ständerat · 2010-09-27

Jenny This · Ständerat · Glarus · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2010-09-27

Wortprotokoll

Ich bin selbstverständlich ebenfalls für Eintreten auf die Teilrevision und für die Ablehnung der Landschafts-Initiative.

Die Zersiedlung des Landes und die Zerstörung des Kulturlandes sind ungelöste Probleme. Trotzdem ist die Landschafts-Initiative abzulehnen. Mit der Landschafts-Initiative würden diejenigen bestraft, die bedarfsgerecht geplant haben, und das kann ja wohl kaum in unserem Sinne sein. Die Teilrevision hingegen geht in die richtige Richtung. Die Trennung von Bau- und Nichtbaugebiet muss verdeutlicht werden, die Siedlungsentwicklung ist vermehrt nach innen zu richten; damit kann der Landverbrauch deutlich gesenkt werden. Lage und Grösse der Bauzonen sind regional abzustimmen, dem engstirnigen Gärtchendenken ist eine Absage zu erteilen. Auch sind Instrumente zu finden, mit denen die unselige Baulandhortung unterbunden werden kann.

Wer also Land sparen will, muss bereit sein, Hand zu einer verdichteten Bauweise zu bieten. Einfach gesagt: Ausnützungsziffern sollten gesamtschweizerisch abgeschafft werden. Grundsätzlich sollte der Weg dahin gehen, dass man sich nach Grenzabständen und Bauhöhen richtet; was innen passiert, sollte uns gleichgültig sein. Da bestehen von Kanton zu Kanton recht unterschiedliche Lösungsansätze.

Die viel zu umfassenden Beschwerde- und Einsprachemöglichkeiten - da sind vielleicht nicht alle Juristen mit mir einverstanden - verzögern immer wieder sinnvolle Bauvorhaben und stehen einer inneren Verdichtung ebenfalls im Wege. Der Rechtsschutz müsste verwesentlicht, die Verfahren müssten gestrafft und beschleunigt werden. Auch und gerade durch die Umweltschutzgesetzgebung wird eine raumplanerisch sinnvolle Siedlungsverdichtung nach innen sehr oft verhindert.

Durch künstliche Verknappung wird das Bauland immer teurer, und dies vor allem an Orten, wo Bauland jetzt schon knapp und der Boden viel zu teuer ist. Dies kann nicht in unserem Sinne sein. Es hat auch Einfluss auf die immer stärker steigenden Mieten.

Zur Mehrwertabgabe, die am meisten diskutiert worden ist: Anzumerken ist, dass die Mehrwertabgabe auf die Neuzuweisungen in einer Bauzone begrenzt ist. Aufzonungen oder Zuweisungen in Sondernutzungszonen werden nicht erfasst. Es gibt nun wirklich keinen Grund dafür, dass ich, sofern ich [PAGE 881] über Nacht zum mehrfachen Millionär werde, nicht entschädigungspflichtig werde. Wenn ausgezont wird, werden diejenigen, deren Land umgezont wird, entschädigt; aber auf der anderen Seite sollen dann für den entstandenen Mehrwert keine Abgaben entrichtet werden!

Nun wird immer damit argumentiert, dass ja die Grundstückgewinnsteuer anfalle. Da möchte ich zu bedenken geben, dass diese in den meisten Kantonen sehr degressiv ausgestaltet ist. Im Kanton Glarus ist beispielsweise nach zwanzig Jahren keine Grundstückgewinnsteuer mehr zu entrichten. Daher scheint es mir, dass hier eine Mehrwertabgabe gerecht ist. Aber, und das ist nicht unwichtig, diese Mehrwertabgabe ist nur dann geschuldet, wenn wirklich überbaut wird. Wenn das Land eines Bauern umgezont wird, ohne dass dieser das Land bebaut oder veräussert, hat er nichts zu entschädigen. Ist hingegen eine Baubewilligung vorhanden und realisiert der Bauer sein Vorhaben, ist die Mehrwertabgabe zu entrichten.

Aus diesem Grund bin ich selbstverständlich für Eintreten auf die Vorlage und für die Ablehnung der Landschafts-Initiative.