AB 139817
Diener Lenz Verena · Ständerat · Zürich · Fraktion CVP/EVP/glp · 2010-09-27
Wortprotokoll
Eigentlich haben wir in der letzten Viertelstunde hier in diesem Saal fast Kommissionsarbeit geleistet. Das zeigt, dass das Anliegen, das die Mehrheit der Kommission hier eingebracht hat, im einen oder anderen Punkt wahrscheinlich noch nach einer gewissen Vertiefung auch juristischer Art ruft. Ich denke aber auch, dass es heute um den Grundsatz geht. Für eine Mehrheit der Kommission, wenn auch eine knappe, war es klar, dass dieser Artikel eine absolut zentrale Funktion hat. Er wird ein Stück weit zum Herzstück unserer Revision des Raumplanungsgesetzes.
Wir haben in der Eintretensdebatte über die ungebremste Zersiedelung, den dramatischen Schwund unseres Kulturlandes und die zu grossen eingezonten Baugebiete insbesondere im ländlichen Raum diskutiert. Die Kantone hätten mit Artikel 5 Absatz 1 schon in der Vergangenheit die Möglichkeit gehabt, die Attraktivität von Neueinzonungen über eine Mehrwertabgabe zu senken. Wir wissen aber, dass es nur zwei Kantone gibt, nämlich Basel-Stadt und Neuenburg, die von diesem Lenkungsinstrument Gebrauch gemacht haben. Die zum Teil völlig überdimensionierten Bauzonen sind ein Resultat davon. Unsere Revision des Raumplanungsgesetzes muss darum die Hauptforderung nach Verhinderung von überdimensionierten Bauzonen aufnehmen und das [PAGE 893] Gesetz mit Instrumenten versehen, die den Kantonen und Gemeinden bei der Umsetzung dieser Forderung helfen. Ein solches Instrument ist eben diese Mehrwertabschöpfung bei Neueinzonungen. Gerade bei Rückzonungen wird es auch um Entschädigungsfragen gehen. Als unabdingbares Mittel zur Finanzierung dient dabei die zweckgebundene Mehrwertabschöpfung. Auch die Schweizerische Vereinigung für Landesplanung unterstützt den Antrag der Kommissionsmehrheit und betont, ohne gesicherte Finanzierung der Auszonungen bestehe die Gefahr, dass die Verkleinerung überdimensionierter Bauzonen toter Buchstabe bleibt. Denn mit den Erträgen aus der Mehrwertabgabe soll der Minderwert, der bei den Auszonungen entsteht, entschädigt werden.
Eugen David, es war in der Kommission nie die Meinung, dass wir eine Doppelbesteuerung wollen; das kann man klar festhalten. Wenn wir das in unserer Gesetzesarbeit zu wenig deutlich zum Ausdruck gebracht haben, dann wird sich der Nationalrat dieser Frage annehmen müssen. Wir haben auch in unserer Kommission unter Zeitdruck gearbeitet. Die Verwaltung hat uns geholfen, aber unter Zeitdruck können auch immer wieder Unterlassungen passieren. Für uns ist es wichtig, heute den Grundsatz festzulegen. Dann soll sich der Nationalrat dieser verschiedenen Fragen vertieft annehmen.
Ich bin auch gespannt, was Sie zur Frage der Verfassungsmässigkeit sagen, Herr Bundesrat. Wir haben nämlich in der Kommission darüber keine grosse Diskussion geführt. Ich bin nicht juristisch ausgebildet. (Zwischenruf Bundesrat Leuenberger: Das ist auch nicht nötig!) Aber wenn Raumplanungsgrundsätze die Grundlage sein sollen, wäre für mich eine Mehrwertabgabe durchaus auch als Raumplanungsgrundsatz zu verstehen. Aber ich höre Ihnen dann aufmerksam zu.
Wichtig scheint mir, dass wir hier ein Instrument einbauen, das gegen die Baulandhortung eingesetzt werden kann. Es ist auch ein Instrument, das Neueinzonungen weniger attraktiv macht, weil nämlich der Gewinn geschmälert wird und ganz sicher auch eine Unterstützung für die Verdichtung nach innen bietet. Es ist also ein Instrument, das sehr vielfältige Auswirkungen haben wird.
Ich bitte Sie darum, der Mehrheit Ihrer Kommission zu folgen und im Grundsatz jetzt die Unterstützung zu gewähren. Wir werden uns ja spätestens in der Differenzbereinigung hier in diesem Saal nochmals zu dieser Frage äussern können.