Hess Hans · Ständerat · 2010-09-27
Hess Hans · Ständerat · Obwalden · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2010-09-27
Wortprotokoll
Ich ersuche Sie, bei den Artikeln 5a und 5b und bei den Artikeln 38a bis 38d der Minderheit zuzustimmen.
Nach meiner Überzeugung sind die Raumplanung und deren Gesetzgebung weitgehend ein Gebiet, das den Kantonen zu überlassen ist. Kollege Werner Luginbühl hat vor allem den Vollzug kritisiert. Ich weiss nicht recht, wie er sich vorstellt, wie der Vollzug verbessert werden kann. Wenn ich unser Gesetz ansehe, dann sehe ich überhaupt nichts, was auf den Vollzug Einfluss nehmen wird.
Ich bin in meiner Überzeugung, dass das Sache der Kantone ist, zusätzlich bestärkt worden, als ich den Inhalt des Briefes der Regierung von Basel-Stadt vom 22. September 2010, der verschiedentlich erwähnt worden ist, zur Kenntnis genommen habe. Ich gehe davon aus, dass alle Ratsmitglieder, nicht nur Didier Berberat und Anita Fetz, den Brief erhalten haben, und verzichte deshalb darauf, den Wortlaut wiederzugeben. Der Inhalt dieses Schreibens zeigt mit aller Deutlichkeit, dass die Raumplanungsangelegenheit nicht Bundessache ist, sondern, entgegen der jetzt verschiedentlich geäusserten Meinung, Sache der Kantone bleiben muss.
Die Basler Regierung schreibt, dass die Mehrwertabgabe im Allgemeinen auf hohe Akzeptanz stosse, dass sie bei der Übervorteilung einzelner Liegenschaftseigentümer mittels Aufzonung, Erhöhung des Nutzungspotenzials, Bebauungsplan usw. als gerechtes Mittel empfunden werde. Dies mag auf den Kanton Basel-Stadt zutreffen, in meinem Kanton aber hatte eine zwingende Mehrwertabgabe nicht den Hauch einer Chance. Hingegen hat unsere Bevölkerung einer vertraglichen Mehrwertbeteiligung zugestimmt, und zwar in dem Sinne, dass die Gemeinden mit den Grundeigentümern im Hinblick auf die Überbauung von Grundstücken verwaltungsrechtliche Verträge abschliessen können - sie müssen nicht -, in denen besondere Finanzierungsmöglichkeiten für die Erschliessung festgelegt sind. Zudem wird im Gesetz festgehalten, dass Grundeigentümer, denen durch Planungsmassnahmen zusätzliche Vorteile zur Ein- und Auszonung verschafft werden, vertraglich verpflichtet werden können, einen angemessenen Anteil des Planungsmehrwerts zur Sicherstellung oder Steigerung der Baulandverfügbarkeit zur Verfügung zu stellen.
Das ist meiner Meinung nach eine gute Regelung, und diese Regelung genügt. Überlassen wir es den Behörden vor Ort, die die Verhältnisse kennen, die nötigen Massnahmen zu treffen. Hierzu, davon bin ich überzeugt, braucht es keine bundesweite Mehrwertabschöpfung, keine Gleichschaltung von Basel - Basel hat ganz andere Verhältnisse als wir - bis Obwalden und von Genf bis zum Bodensee. Diese Gleichschalterei ist für mich unschweizerisch und entspricht in keiner Weise unseren Bedürfnissen.
Ich sage noch etwas zum Vernehmlassungsverfahren, das schon verschiedentlich erwähnt wurde: Unsere Regierung stellt sich ganz klar auf den Standpunkt, dass die Raumplanung, wie in der Bundesverfassung vorgesehen, primär Aufgabe der Kantone bleiben muss und eine Kompetenzverlagerung zugunsten des Bundes klar abzulehnen ist. Dieser Auffassung kann ich mich mit Überzeugung anschliessen.
Ich ersuche Sie nochmals, die Anträge der Minderheit zu unterstützen.