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Schweiger Rolf · Ständerat · 2010-09-27

Schweiger Rolf · Ständerat · Zug · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2010-09-27

Wortprotokoll

Die Erklärung zu diesen beiden Artikeln ist nicht sehr einfach. Ich habe schon im Rahmen des Eintretens gesagt, dass der Richtplanung eine stärkere Bedeutung zukommt, als dies früher der Fall war. Einerseits geschieht dies dadurch, dass das ganze Element der Siedlungsentwicklung hier ausdrücklich geregelt wird. Andererseits wird vor allem aber der Stellenwert der Richtplanung erhöht. Früher war es so, dass die Richtplanung in einer Art und Weise passierte, dass gewisse Grundlagen gesammelt wurden und dann, basierend auf diesen Grundlagen, ein Plan erstellt wurde. Inhalt dieses Planes waren also nicht die Arbeiten und die Grundlagen, die dazu geführt hatten, sondern nur eine Lösung, die daraus entstand.

Die Mehrheit Ihrer Kommission ist der Auffassung, dass es angesichts der zukünftigen Bedeutung des Richtplanes richtig ist, dass auch die Unterlagen, welche zur Richtplanung führen, Bestandteil des Richtplanes sein sollten. Man könnte nun sagen, das seien so Wortspiele, es spiele doch keine grosse Rolle, wo nun was sei, aber immerhin gilt es festzuhalten, dass zu den Grundlagen, welche zur Richtplanung führen, zum Beispiel der Verkehr, die Landschaftspflege usw. gehören. Deshalb finden wir es richtig, dass dies im Richtplan neu auch Gegenstand der Richtplanung wird. Sie wird damit zu einem strategischen, politischen Element der Kantone, das durch diese Neuformulierung sowohl in Artikel 6 wie auch in Artikel 8 zum Ausdruck kommt.

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