AB 139937
Brändli Christoffel · Ständerat · Graubünden · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2010-09-28
Wortprotokoll
Ich muss, weil Herr Büttiker hier so deutlich von der Gleichbehandlung gesprochen hat, doch noch kurz die Nuancen etwas darstellen.
Wir haben bei den SBB beschlossen, zusätzliche Ausbauten nicht zu genehmigen, und hier diskutieren wir darüber, Mittel zur Sicherstellung der Substanzerhaltung bereitzustellen. Das sind einmal zwei grundverschiedene Dinge; ich komme noch darauf zurück.
ZEB, "ZEB SBB" könnte man sagen: Es gibt keine "ZEB KTU". Eine solche wäre auch gut. Wenn Herr Büttiker hier von Gleichstellung spricht, dann soll er eine Motion einreichen, dass man auch eine "ZEB KTU" macht; damit wäre die Gleichstellung gegeben.
Es gibt in der Tat eine Schlechterstellung der KTU, die Botschaft des Bundesrates spricht hier ein deutliches Wort. Auf Seite 4970 sagt der Bundesrat: "... muss geprüft werden, wie ab 2013 auch für die Privatbahnen mehr Mittel verfügbar gemacht werden können." Es wird also deutlich auf diesen [PAGE 919] Fehlbetrag hingewiesen. Bei den Schlussfolgerungen auf Seite 4973 wird gesagt, dass ein sicherer und zuverlässiger Betrieb der Anlagen bei den KTU nicht sichergestellt ist: "Insbesondere Bahnen mit einem hohen Anteil an Kunstbauten wie Tunnels und Brücken benötigen mehr Mittel für die Substanzerhaltung." Es ist in der Tat so, dass z. B. bei der Rhätischen Bahn mehr als 50 Prozent der Tunnels und Brücken sanierungsbedürftig sind. Bundesrat Leuenberger hat darauf hingewiesen, dass man gegenwärtig auf Teilstrecken aus Sicherheitsgründen nur noch mit reduzierter Geschwindigkeit fahren kann. Hier nun im Rahmen dieses Antrages von "Gleichstellung von SBB und RhB" zu sprechen ist, glaube ich, nicht richtig. Das war denn auch der Grund, warum diese Differenzierung in der Kommission vorgenommen wurde.
Ich bitte Sie deshalb, der Mehrheit zu folgen.