AB 139969
Leutenegger Filippo · Nationalrat · Zürich · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2011-09-21
Wortprotokoll
Ich kann meinen Kollegen Werner Messmer mit seiner drängenden Frage erlösen, ob es wirklich mehr Landwirtschaftsland gibt, wenn wir diese Zwangsmassnahmen einführen. Ich kann Sie erlösen, Herr Messmer: Nein, es kommt kein Quadratmeter dazu.
Aber kommen wir doch zu Artikel 5, der so umstritten ist und für uns natürlich in diesem Gesetz der absolute "G-Punkt" ist. Wenn die Mehrheitslösung durchkommt, muss ich Ihnen sagen, werden wir dieses Gesetz ganz sicher ablehnen. Denn es geht ja letztlich um ein Ziel, das wir alle haben. Ich würde sagen, da sind wir alle im gleichen Boot: Wir möchten gerne haushälterisch mit dem Boden umgehen. Aber das heisst nicht, dass jede Massnahme auch dieses Ziel erreicht.
Wenn ich Artikel 5 anschaue, den wir da gebastelt haben, kommt mir das vor wie der Zaubertrank bei Asterix. Wir haben eine Zwangsmassnahme mit der anderen verbunden, nämlich die Mehrwertabgabe, die für die Kantone eine Lösung sein kann, wenn sie richtig gemacht ist, mit der Eins-zu-eins-Abgabe bzw. -Abfindung bezüglich dieser einzelnen Zonen. Das ist eine Zwangsmassnahme, die, wenn sie vom Bund diktiert wird, zwischen den Gemeinden vollzogen werden muss: innerhalb der Gemeinde, zwischen den Gemeinden, allenfalls sogar zwischen den Kantonen. Jetzt können Sie sich vorstellen, was das konkret heisst.
Wir haben auch eine Entmündigung der Kantone. Sie müssen sich nämlich für ein System entscheiden. Das heisst, allenfalls gibt es dann verschiedene Systeme, die die Kantone handhaben wollen. Das könnten sie dann nicht. Oder wenn beispielsweise die Kantone einen Wechsel vornehmen möchten, ginge das dann auch wieder nicht. Oder wie soll das gelöst werden? Ich glaube, es ist eines der Hauptprobleme, dass wir Zwang ausüben wollen mit Massnahmen, die nicht tauglich sind, die letztlich nur Bürokratie verursachen, aber auch eine Bodenpreissteigerung. Wir dürfen uns also nicht der Illusion hingeben, dass wir dann keine Bodenpreissteigerung auslösen, wenn wir solche Zwangsmassnahmen dekretieren, sofern natürlich die Nachfrage vorhanden ist.
Wenn Sie die Beurteilung der Bau-, Planungs- und Umweltdirektoren anschauen, die einstimmig angenommen wurde - einstimmig! -, dann stellen Sie fest, dass Sie sagen, es sei nicht praxistauglich. Es sei ungerecht für jene Kantone, die eine ordentliche Planung gemacht hätten, und natürlich besonders günstig für jene, die eben nicht geplant hätten. Es werde die Kantone hart treffen und die Umsetzung bringe grösste Probleme mit sich.
Wir haben es ja von Frau Teuscher gehört: Sie will eine Rückzonung, sie will weniger.
Da wird mir die Landschafts-Initiative langsam sympathisch, das muss ich Ihnen schon sagen, die will nämlich nur ein Einfrieren. Wir machen in diesem Gesetz noch mehr dazu, wir übererfüllen die Landschafts-Initiative und behaupten, das sei ein indirekter Gegenvorschlag. So etwas Absurdes habe ich in diesem Saal schon lange nicht mehr gehört, dass wir einen indirekten Gegenvorschlag machen, mit einer Zielsetzung, die die Initiative übererfüllt. Das kann es doch wohl nicht sein.
Deshalb müssen wir auf den Entwurf des Bundesrates zurückkommen. Das, was der Bundesrat vorgeschlagen hat, ist vernünftig, das kann man umsetzen, das werden wir auch unterstützen. Nochmals: haushälterisch umgehen, verdichten nach innen, bessere Nutzung - aber nicht solche Zwangsmassnahmen.
Deshalb bitte ich Sie dringend, den Mehrheitsantrag abzulehnen und den Minderheitsantrag Messmer anzunehmen.