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Killer Hans · Nationalrat · 2011-09-21

Killer Hans · Nationalrat · Aargau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2011-09-21

Wortprotokoll

Es geht bei Artikel 1 zum Ersten darum, ob den Kantonen Kompetenzen wegzunehmen sind. Mit meinem Minderheitsantrag zu Artikel 1 Absatz 2 möchte ich den sehr verschiedenen Ansprüchen der Kantone in der Anwendung gerecht werden. Sie können dort, wo es nötig ist, besondere Massnahmen ergreifen, sie müssen aber nicht. Sie können ihre Bedürfnisse gemäss Absatz 1 dieses Artikels individuell akzentuiert steuern. In Absatz 1 von Artikel 1 werden sie verpflichtet, den Boden haushälterisch zu nutzen, das Baugebiet vom Nichtbaugebiet zu trennen und auf die natürlichen Gegebenheiten von Wirtschaft und Bevölkerung zu achten. Das genügt zur Pflicht.

Bei Absatz 2, zu dem mein Minderheitsantrag vorliegt, geht es um Detailmassnahmen, mit denen die Kantone Bestrebungen unterstützen, die natürlichen Lebensgrundlagen wie Boden, Luft, Wasser, Wald und Landschaft zu schützen. In diesen Belangen gibt es eidgenössische Regelungen zur Genüge. Lassen wir den Kantonen die Freiheit, dort speziell aktiv zu werden, wo es ihnen wichtig ist. Sie tun das zweifellos in guter Art für ihre Belange, welche, wie bereits gesagt, sehr unterschiedlich sein können.

Stimmen Sie bitte meinem Minderheitsantrag zu Artikel 1 Absatz 2 zu.