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Bäumle Martin · Nationalrat · 2011-09-21

Bäumle Martin · Nationalrat · Zürich · Fraktion CVP/EVP/glp · 2011-09-21

Wortprotokoll

Es handelt sich um ein komplexes Thema; es geht bei Block 2 um das Konzept und das Abgabesystem. Die Bauzonenziele werden in Block 4 behandelt; darum muss man das unterscheiden. Es sind einzelne Fragen nach den Auswirkungen gestellt worden; darüber werden wir in Block 4 noch sprechen.

Artikel 5 Absatz 1bis ist das Herzstück der Vorlage. In der Kommission standen dreieinhalb Modelle zur Diskussion: erstens das Modell des Ständerates, die Mehrwertabgabe verpflichtend einzuführen; zweitens, ergänzend, das Modell der BPUK, die Grundstückgewinnsteuer in diesem Sinne zu verwenden, um die Mehrwertabgabe umzusetzen; drittens der Flächenausgleich, der in der Kommission von freisinnig-bäuerlichen Kreisen beantragt wurde. Mit dem halben Modell meine ich die Verdichtung nach innen. Wir waren uns bei diesem halben Modell alle einig, dass es wichtig und richtig sei, dass es aber nicht reiche.

Wir mussten uns belehren lassen, dass die Lösung mit der Grundstückgewinnsteuer nicht verfassungskonform sei, obwohl sie von der BPUK als Möglichkeit angesehen worden war. Das heisst, dieses Modell fiel weg. Damit blieben zwei mögliche Modelle, nämlich die Mehrwertabgabe gemäss Ständerat und der Flächenausgleich gemäss Antrag in der Kommission, der von einer Mehrheit angenommen wurde. Der Kompromiss bestand nun darin, diese beiden Punkte als Optionenmodell zu verheiraten, das heisst, den Kantonen die Möglichkeit zu geben, das eine oder das andere Modell zu wählen. Das führt dazu, dass urbane Kantone wahrscheinlich eher in Richtung Mehrwertabgabe gehen werden. Ob es Kantone gibt, die den Flächenausgleich wählen, wissen wir heute nicht. Es wären wahrscheinlich eher rurale, ländliche Kantone, die dieses Modell im Interesse der Landwirtschaft als Eins-zu-eins-Abgleich wählen würden.

Ich bin auch sehr stolz darauf, dass ein Redner hier vorne das Ganze als Zaubertrank des Asterix bezeichnet hat - ich denke, wenn wir den hätten, wären wir alle sehr glücklich. Ich bitte Sie, diesem Zaubertrank des Asterix zuzustimmen.

Zur Verfassungsmässigkeit: Die beigezogenen Juristen haben dargelegt, dass das Konzept mit diesen Modellansätzen klar verfassungsmässig ist. Kritisch beurteilte ein Gutachter die Verwendung der Mittel, wenn diese zu stark, zu hoch und zu zweckgebunden eingesetzt werden. Wenn wir Artikel 5a Absatz 3 zu straff ausgestalten würden, könnte dort eine Verfassungsritzung entstehen. Mit der Fassung der Mehrheit ist das aber klar nicht der Fall.

In Artikel 5a sprechen wir vom Abgabesystem. Da geht die Mehrheit weiter als der Ständerat: Sie will nicht nur Neueinzonungen belasten, sondern auch Um- und Aufzonungen in bestehenden Zonen. Die Minderheit II, die von mir selber angeführt wird, war hier für den Beschluss des Ständerates. Ich sage es hier offen: Hier ist auch ein Zufallsmehr in der Kommission entstanden, das dazu führte, dass die Mehrheit etwas weiter geht als der Ständerat; die Mehrheit geht hier einen Schritt weiter.

Wir kommen dann zu den Übergangsbestimmungen: In Artikel 37b Absätze 4 und 5 stellen wir sicher, dass die Umsetzung der Gesetzgebung auch in der nötigen Frist vollzogen wird und nicht bis zum Inkrafttreten Einzonungen stattfinden, dass nicht einzelne schlitzohrige Kantone noch schnell Einzonungen vornehmen, um das Problem ein bisschen zu entschärfen. Als Konsequenz kann man die Beschlüsse des Ständerates zu den Artikeln 38a bis 38d streichen.

Nun zu den Minderheitsanträgen: Die Minderheit I (Messmer) will eigentlich das bestehende Gesetz belassen und nichts tun. Das heisst, es bleibt bei dem, was bisher war. Dass das ein genügender Gegenvorschlag zur Initiative ist, sieht die Mehrheit nicht so. Die Minderheit II (Parmelin) will das sogar aufheben. Das heisst, dass Kantone, welche die Mehrwertabschöpfung bereits eingeführt haben, diese dann aufheben müssten. Das wäre ein Zurückgehen hinter die bestehenden Gesetze und hätte sicher nichts mehr mit einem Gegenvorschlag zu tun.

Die Minderheit Stump will das Element Mehrwertabschöpfung eigentlich noch ausdehnen, indem sie zusätzlich etwa auch noch den Gemeinden die Kompetenz geben wollen, eine Mehrwertabschöpfung einzuführen - ich sage jetzt mal, im Sinne einer zusätzlichen Möglichkeit. Die Kommissionsmehrheit ist klar dagegen, dass man das zusätzlich noch auf Gemeindeebene macht. Ebenso ist sie bezüglich der Beteiligung der Gemeinden an den Finanzerträgen der Meinung, dass man das jetzt nicht hier im Raumplanungsgesetz regeln sollte; diesen Antrag der Minderheit IV (Teuscher) lehnt die Mehrheit ebenfalls ab.

Auch den Antrag der Minderheit III (Jans) zur Beschleunigung lehnt die Mehrheit ab; ich habe es beim Eintreten zuhanden der Materialien festgehalten. Es ist wichtig, dass man nicht innert fünf Jahren überbauen, veräussern oder zumindest die Abgabe bezahlen muss. Vielmehr soll die Abgabe erst bei Veräusserung oder Realisierung fällig werden. Damit stellen wir sicher, dass kein Eigentümer in seiner Eigentumsgarantie eingeschränkt wird. Das soll erst zum Zuge kommen, wenn er überbaut oder veräussert.

In diesem Sinne bitte ich Sie, konsequent der Mehrheit zu folgen. Es ist ein Kompromiss, es ist ein Modell, das den Kantonen Möglichkeiten bietet. Der Ständerat kann überprüfen, inwieweit der von uns hier vorgesehene Flächenausgleich schon völlig ausgegoren und zu Ende gedacht ist, und ihn allenfalls ergänzen. Im schlimmsten Fall würde dieser Ausgleich dann nicht in allen Kantonen umgesetzt, weil sie eben die Wahl haben. Ich bitte Sie aber wirklich, jetzt auch im Sinne eines konstruktiven Gegenvorschlages zur Initiative, bei diesem Herzstück der Vorlage wie Asterix den [PAGE 1592] Zaubertrank zu nehmen. Sie werden sehen, Sie werden gut damit fahren.