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Leuenberger Moritz · Bundesrat · 2001-09-17

Leuenberger Moritz · Bundesrat · Zürich · 2001-09-17

Wortprotokoll

Der Bundesrat hat dem Ständerat beantragt, die Motion nicht zu überweisen, und hat angeboten, den Vorstoss als Postulat entgegenzunehmen, aus den Gründen, die jetzt grossenteils schon genannt wurden. Die wesentlichen Gründe für die Länge des Verfahrens liegen nicht bei der UVP, sondern anderswo: Ungenügende Gesuchsunterlagen werden eingereicht, und vor allem werden, wenn es um raumplanerische Standortfestlegungen geht, die Abklärungen ungenügend vorgenommen. Wenn es um Grossvorhaben geht, dann gibt es automatisch Interessenkonflikte, die eben ihre Zeit brauchen; Stichwort Eurogate in Zürich.

Die Gesetzesänderungen, welche die Motion vorschlägt, sind für die Erreichung der angestrebten Ziele untauglich. Es handelt sich um Änderungen, die bereits dem geltenden Recht entsprechen und deshalb unnötig sind. Teils erschweren sie die Rechtsanwendung und würden dann ihrerseits zu Verzögerungen führen. Wir haben uns im Nationalrat über die Verbandsbeschwerde schon einmal ausführlich unterhalten. Auch im Bereich der UVP ist der Bundesrat bereit, eine wissenschaftliche Evaluierung vorzunehmen. Er ist dazu auch vom Gesetz her verpflichtet, und er hat das getan. Was das Resultat ist, wurde von den Berichterstattern hier vorgetragen.

Nun stehen wir vor einer neuen Situation. Die Mehrheit der Kommission beantragt, die Motion nicht zu überweisen, und gewissermassen im Sinne eines Gegenvorschlages unterbreitet sie ein Postulat. Dieses Kommissionspostulat hat den gleichen Wortlaut wie die Schlussfolgerungen des Bundesrates in seiner Stellungnahme zur Motion Hofmann Hans.

Der Bundesrat kann sich daher dem Antrag der Mehrheit der Kommission anschliessen.

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