preparatory:AB 140059
Teuscher Franziska · Nationalrat · Bern · Grüne Fraktion · 2011-09-21
Wortprotokoll
Wir sind im Block Richtplanungen, und bei Artikel 6 sind wir bei den Grundlagen, aufgrund derer die Kantone bestimmen können, wie sich ihr Kantonsgebiet räumlich entwickeln soll.
Das Raumplanungsgesetz verlangt, dass die Kantone im Richtplan aufzeigen, welche Besiedelung, welche Verkehrserschliessung und welche Versorgung sie anstreben. Der Ständerat hat diesen Absatz insofern ergänzt, als die Kantone auch aufzeigen sollen, in welche Richtung sich das Kulturland entwickeln soll. Ich schlage bei dieser Bestimmung [PAGE 1595] nun vor, dass wir auch die Landschaftsentwicklung explizit aufnehmen.
Auch in Zukunft wird der Druck auf unseren Boden gross bleiben. Wir werden in den kommenden Jahren unsere Siedlungen weiterentwickeln. Wir werden das Bahnnetz ausbauen, wir werden das Stromnetz ausbauen und werden auch neue Anlagen für die Energieproduktion aufstellen. Doch all diese Tätigkeiten sollen nicht willkürlich passieren, und es sollen diese Bauten nicht irgendwo im Land aufgestellt werden, sondern sie sollen gut in die Landschaft integriert werden. Um dies zu ermöglichen, ist es wichtig, dass die Kantone eben auch im Richtplan aufzeigen, wie sie sich die landschaftliche Entwicklung in den einzelnen Regionen vorstellen.
Ich bitte Sie daher, dies gemäss meinem Minderheitsantrag auch noch aufzunehmen.
Ich komme zum Minderheitsantrag bei Artikel 8, zum Mindestinhalt der Richtpläne: Bundesrat und Ständerat schlagen hier vor, dass Vorhaben mit gewichtigen Auswirkungen auf Raum und Umwelt eine Grundlage im Richtplan benötigen. Die Mehrheit der UREK-NR will das streichen. Ich bitte Sie, da der Minderheit zu folgen und wieder zum Beschluss des Ständerates und zum Entwurf des Bundesrates zurückzukehren. Denn so haben Investoren von Grossprojekten Planungssicherheit.
Ich habe für diesen Minderheitsantrag Unterstützung von einer Seite bekommen, mit der ich das Heu sonst meist nicht auf derselben Bühne habe, nämlich von Espace Mobilité. Sie haben alle dieses Mail auch bekommen. Diese grossen Detailhändler - Migros, Coop, Ikea, Möbel Pfister und Maus Frères - bitten uns, hier die Version von Bundesrat und Ständerat wieder aufzunehmen, weil sie eben den Investoren Planungssicherheit gibt und weil so alle potenziellen Investoren gleich lange Spiesse haben. Auch Espace Mobilité ist überzeugt, dass wir die räumliche Entwicklung am besten steuern können, wenn wir die Siedlungs- und Verkehrsentwicklung und die Umweltansprüche möglichst früh aufeinander abstimmen.
Damit das frühzeitig geschehen kann, ist es nötig, dass wir betreffend Richtplan diesen Absatz aufnehmen, sodass verkehrsintensive Anlagen im Richtplan mitberücksichtigt werden müssen. Planungen werden dann erst begonnen, wenn sie auch in der räumlichen Entwicklung des Kantons vorgesehen sind, das heisst insbesondere dort, wo es eine gute Anbindung an die Verkehrsträger gibt. Damit können Kosten für Fehlplanungen verhindert werden, und wir ersparen uns auch viele Konflikte im späteren Bau- und Planungsverfahren. Damit werden auch die Verfahren beschleunigt, eine Forderung, die hier von allen Seiten immer wieder aufgestellt wird.
Ich bitte Sie daher wirklich, bei Artikel 8 dem Bundesrat und dem Ständerat zu folgen, das heisst, meine Minderheit zu unterstützen.