Baumann J. Alexander · Nationalrat · 2001-09-17
Baumann J. Alexander · Nationalrat · Thurgau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2001-09-17
Wortprotokoll
Der Ständerat hat mit 26 zu 8 Stimmen und entgegen dem Antrag des Bundesrates, der den Vorstoss als Postulat entgegenzunehmen bereit war, die Überweisung als Motion beschlossen. Ich ersuche Sie im Namen der Kommissionsminderheit ebenfalls, den Vorstoss als Motion zu überweisen. Was will die Motion?
1. Eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) soll nur dann durchgeführt werden müssen, wenn Vorschriften zum Schutze der Umwelt verletzt werden können und nicht schon, wenn Anliegen des Umweltschutzes berührt werden.
2. Eine UVP muss sich auf das zwingend Notwendige beschränken - eigentlich eine Selbstverständlichkeit, die aber leider ins Gesetz geschrieben werden muss, weil die Praxis ein anderes Bild zeigt. So schreibt der Bundesrat in seiner Stellungnahme zu dieser Motion: "Trotz der grundsätzlich positiven Beurteilung der UVP wird bei der Abwicklung, insbesondere bei den UV-Berichten, in Einzelfällen tatsächlich über das Ziel hinausgeschossen. Solchen Mängeln ist aus der Sicht des Bundesrates in erster Linie mit einer Verbesserung des Vollzuges und einer besseren Information zu begegnen. So wird das Buwal demnächst unter dem Titel 'Leitsätze zur UVP' konkrete Massnahmen und Empfehlungen zur Optimierung der UVP veröffentlichen. Die Publikation wird insbesondere empfehlen, wie sich UV-Berichte auf das Wesentliche beschränken lassen." So viel sei aus der Stellungnahme des Bundesrates zitiert. Der Bundesrat lässt aber offen, ob zur weiteren Optimierung wirklich zusätzliche Gesetzesänderungen notwendig sind und wie diese gegebenenfalls ausgestaltet werden müssen. Dies lasse sich erst dann beurteilen, so der Bundesrat, "wenn die Auswirkungen der bereits getroffenen Massnahmen zur Verfahrensbeschleunigung bekannt sind".
Alleine mit Zuwarten wird nichts verbessert! Wir wollen und können es uns nicht leisten, mit weiteren Verzögerungen das Baugewerbe und die Wirtschaft im Allgemeinen in eine Rezession zu treiben.
3. Der Motionär will zudem, dass bei der UVP auch eine Untersuchung über Massnahmen entfällt, die eine weitere, über das gesetzliche Mass hinausgehende Verminderung der Umweltbelastung herbeiführen könnten.
4. Er will, dass die Bewilligungsbehörde - obwohl das Projekt der Sache nach von der abstrakten Liste über die UVP-Pflicht erfasst wird - aufgrund eines summarischen Berichtes direkt entscheiden kann, wenn im konkreten Fall keine erheblichen Auswirkungen auf die Umwelt zu erwarten sind. Auch das ist lediglich - aber aus guten Gründen - ein Anheben auf Gesetzesstufe, damit es endlich auch so gehandhabt wird.
5. Es geht mit dieser Motion nicht um die Aufhebung des Verbandsbeschwerderechtes. Der Rat hat vor kurzem einen Vorstoss Fehr Hans (Parlamentarische Initiative 99.442) abgelehnt. Wird dieses Recht aber mit den von den Organisationen wahrzunehmenden wichtigen Interessen begründet, sollte es auch dort seine Grenze finden, wo es über diese wichtigen Interessen hinaus geht. Beschwerden im Bereich des Umweltschutzgesetzes sind auf Vorbringen zu beschränken, die sich auf das Gesetz und die ausführenden Verordnungen stützen. Dagegen sollten sich Beschwerden im Bereich des Heimatschutzes auf dessen Belange beschränken.
6. Jetzt kommt eigentlich das Wichtigste: Die Beschwerde darf den Baubeginn und den Baufortgang nicht hindern, wenn der Ausgang des Verfahrens die Bauausführung nachweislich nicht beeinflusst. Das bedeutet, dass ein Einwand in einem untergeordneten Punkt, der für die Frage, ob überhaupt gebaut werden kann, nicht entscheidend sein kann und darf, sondern der allenfalls das "Wie" betrifft, den Bau auch nicht verzögern darf.
Ich nenne als Beispiel das Bauvorhaben Eurogate, diese Zwei-Milliarden-Überbauung des Geleiseareals beim Hauptbahnhof Zürich. Dort ging es um zonenkonforme, wirtschaftlich wichtige Dienstleistungs- und Gewerbebauten, bei denen ein "Verband Chronischer Stänkerer", kurz VCS, mittels Verbandsbeschwerde eine zu hohe Zahl von Parkplätzen gerügt hatte. Diese Beschwerde hat das Baubewilligungsverfahren dermassen in die Länge gezogen, dass das Bauvorhaben schliesslich aufgegeben werden musste. Eine solche Beschwerde darf doch nicht das ganze Bauvorhaben über Jahre verzögern, denn der Ausgang der Beschwerde kann höchstens dazu führen, dass die allenfalls zu viel erstellten Parkplätze nicht genutzt werden können oder umgenutzt werden müssen.
Wir wollen hier nicht darüber diskutieren, mit welcher Summe der VCS zum Rückzug seiner Beschwerde zu bewegen gewesen wäre. Wer sich dafür interessiert, möge sich bei den involvierten Kreisen, namentlich bei den Finanzierungspartnern, erkundigen.
Die Verbandsbeschwerde als Instrument der Korruption wird eben leider nicht überall so transparent wie im Thurgauer Fall Ulmberg, in welchem der World Wildlife Fund als Beschwerdeberechtigter eine Zahlung in einer Höhe entgegengenommen hat, "die eigentlich ein Honorar auch für einen Rechtsverzicht war", wie es ein beteiligter Rechtsanwalt und Parlamentarier bestätigt hat.
Es ist davon auszugehen, dass sich die Nichtannahme dieses Zwei-Milliarden-Projektes auf die Baukonjunktur im Raum Zürich massiv auswirken wird. Die Arbeitslosenversicherungsbezüger lassen grüssen.
Alle reden von Deregulierung. Hier bietet sich eine sogar notwendig wahrzunehmende Gelegenheit, im Bereich des Bauens den Bundesrat zu einem kleinen Schritt in die richtige Richtung zu bewegen.
Bieten Sie Hand dazu, überweisen Sie die Motion Hofmann Hans.