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Fässler-Osterwalder Hildegard · Nationalrat · 2011-09-29

Fässler-Osterwalder Hildegard · Nationalrat · St. Gallen · Sozialdemokratische Fraktion · 2011-09-29

Wortprotokoll

Der Bundesrat erstattet der Bundesversammlung jährlich Bericht über die von ihm, von Departementen, Gruppen oder Bundesämtern abgeschlossenen völkerrechtlichen Verträge. Der vorliegende Bericht betrifft die im Laufe des Jahres 2010 abgeschlossenen Abkommen. Ebenfalls aufgenommen wurden Abkommen, die provisorisch angewendet werden. Jeder bilaterale oder multilaterale Vertrag, den die Schweiz im Berichtsjahr ohne Ratifikationsvorbehalt unterzeichnet, ratifiziert oder genehmigt hat, dem sie beigetreten ist oder der hauptsächlich im Berichtsjahr anwendbar war, wird kurz dargestellt. Der Bericht erfasst auch Beschlüsse von gemischten Ausschüssen oder anderen Vertragsorganen, sofern diese Beschlüsse als Staatsvertrag bzw. als Änderung eines bestehenden Staatsvertrages gelten können. Ob dies der Fall ist, prüft der Bundesrat anhand der Tragweite des Beschlusses. Wichtige Bereiche, in denen zahlreiche Verträge abgeschlossen worden sind - Entwicklungszusammenarbeit, militärische Zusammenarbeit -, sind nach Unterthemen gruppiert. Ebenfalls im Bericht enthalten sind die vom Bundesrat als Verträge genehmigten Weiterentwicklungen des Schengen-Besitzstandes. Die der parlamentarischen Genehmigung unterliegenden Abkommen sind von der Pflicht zur Berichterstattung nicht betroffen und sind daher im vorliegenden Bericht nicht enthalten.

Die Darstellung der einzelnen Verträge ist einheitlich nach fünf Kriterien strukturiert: Sie enthält eine Zusammenfassung des Inhalts, eine kurze Darlegung der Gründe für den Abschluss, Informationen über die bei der Umsetzung zu erwartenden Kosten, über die gesetzlichen Grundlagen der Genehmigung sowie zu den Modalitäten für Inkrafttreten und Kündigung des Vertrags. Änderungen bereits bestehender Verträge werden in einem gesonderten Teil in Tabellenform aufgeführt und so ausgewiesen. Solche Änderungen, die in der Form von Protokollen, Notenaustauschen, Briefwechseln, Beschlüssen von Vertragsorganen usw. vorgenommen werden können, fallen ebenfalls unter die Berichtspflicht.

Der Bericht ermöglicht es dem Parlament zu prüfen, ob ein bestimmter Vertrag nachträglich der parlamentarischen Genehmigung unterliegen soll. Wir können über die Genehmigung zwar nicht direkt beschliessen, mit einer Motion können wir den Bundesrat aber beauftragen, dem Parlament den Vertrag nachträglich im ordentlichen Verfahren zu unterbreiten. Der Bundesrat hat die Möglichkeit, den betreffenden Vertrag oder die Änderung entweder mit einer separaten Botschaft der Bundesversammlung zur Genehmigung zu unterbreiten oder aber den Vertrag bzw. die Änderung auf den nächstmöglichen Termin zu kündigen. Die nachträgliche parlamentarische Behandlung bewirkt indessen nicht, dass der Vertrag in dieser Zeit nicht mehr anwendbar wäre. Der Vertrag bleibt während des parlamentarischen Verfahrens in Kraft. Verweigert das Parlament die Genehmigung, so muss der Bundesrat den Vertrag auf den nächstmöglichen Termin kündigen.

Die APK-NR hat den Bericht an ihrer Sitzung vom 28. Juni 2011 beraten. Sie hat von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, von den anwesenden Vertretern des EDA zusätzliche Informationen zu erhalten. Dies betraf Fragen zu den aufgeführten Rückübernahmeabkommen, zu den Laufzeiten und zur Evaluation der Abkommen. Da die Antworten zufriedenstellend ausfielen, wurden keine weiteren Informationen von anderen Departementen eingefordert, auch nicht zuhanden des Protokolls.

Die APK-NR hat vom Bericht Kenntnis genommen, ohne im obenerwähnten Sinn eine oder gar mehrere Motionen zu beschliessen. Im Namen der Kommission bitte ich Sie, den Bericht ebenfalls zur Kenntnis zu nehmen.