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Bäumle Martin · Nationalrat · 2011-09-29

Bäumle Martin · Nationalrat · Zürich · Fraktion CVP/EVP/glp · 2011-09-29

Wortprotokoll

Es ist jetzt etwas komplexer geworden in dieser Vorlage. Ich möchte zuerst noch einmal kurz ausholen: Das Ziel "haushälterischer Umgang mit dem Boden" teilen wir alle. Wir sind an der Erarbeitung eines Gegenvorschlages zu einer Volksinitiative, die in den Übergangsbestimmungen ein Bauzonenmoratorium enthält.

Es gab drei Konzepte:

1. Das erste Konzept war das bundesrätliche Konzept, die Frau Bundesrätin hat es dargelegt. Da ging es vor allem darum, erhöhte Anforderungen an Einzonungen zu stellen. Der Bundesrat ging davon aus, dass dadurch die bisherigen Bestimmungen, insbesondere die Kann-Formulierung für die Mehrwertabschöpfung in den Kantonen, eher zum Tragen kommen.

2. Das zweite Konzept war das Konzept des Ständerates. Der Ständerat führte sehr klar eine verpflichtende Mehrwertabschöpfung ein und verlangte gleichzeitig eine Reduktion der überdimensionierten Bauzonen.

3. Das dritte Konzept war das Konzept Ihrer Kommission. Ihre Kommission schlug Ihnen eine Modellwahl für die Kantone vor - Mehrwertabschöpfung oder Flächenausgleich - und reduzierte im Gegenzug die Detailregelungen deutlich, weil sie davon ausging, dass mit der Verpflichtung "Mehrwertabschöpfung oder Flächenausgleich" Rückzonungen und sehr strenge Bedingungen für die Kantone im Umgang mit Baulandeinzonungen nicht mehr zwingend nötig sind. Sie müssen verstehen: Das Konzept der Kommission war ein monetäres Anreizsystem, weniger ein legiferierendes System.

Jetzt haben Sie vor zwei Wochen entschieden, bei den Artikeln 5 und 5a nicht dem Konzept der Mehrheit der Kommission zu folgen, sondern Sie sind faktisch auf das Konzept des Bundesrates zurückgegangen. Das macht es nun schwierig für die Kommissionssprecher, hier zu sagen, was die Kommission gemacht hätte, wenn ihr Konzept in der Kommission nicht vorgelegen hätte. Zu diesen Artikeln komme ich nun.

In Artikel 15 Absätze 1, 1bis und 3 Buchstabe b war das Konzept der Kommission eben, nicht Bauzonen zu redimensionieren, weil das über die Systematik geschieht. Der Bundesrat hatte anders legiferiert. In diesem Sinne sind wir hier auf unsicherem Boden. Ich bitte Sie im Namen der Kommission trotzdem, der Mehrheit zu folgen. Aber überlegen Sie sich, ob es nicht zielführender ist, nachdem Sie schon bei den Artikeln 5 und 5a auf das Konzept des Bundesrates zurückgegangen sind, das auch bei der Bauzonendimensionierung zu tun.

Bei Artikel 15a geht es um das gleiche System; da geht es um die Baulandhortung und die Mobilisierung des Baulands. Mit ihrem Konzept vertritt die Mehrheit die Ansicht, dass über das monetäre System hier weniger Regelungen nötig sind. Die Mehrheit beantragt Ihnen deshalb, hier zurückzugehen und weniger vorzuschreiben.

Das Gleiche kann man bei Artikel 19 Absatz 2 sagen, bei dem es um die Erschliessungsqualität geht. Der Ständerat hat dort eine stärkere Betonung der Erschliessung angestrebt. Die Kommission war der Meinung, dass dies nicht nötig sei; die Kantone sollten hier mehr Freiheit haben - aber immer unter der Prämisse, dass wir ein monetäres Instrument verabschieden.

Zum Schluss noch zu Artikel 15 Absatz 3bis, zum Antrag der Minderheit VII: Die Kommissionsmehrheit war hier klar der Ansicht, dass dieser Absatz betreffend Spezialzonen für preisgünstigen Wohnungsbau nicht in den Gegenvorschlag zur Landschafts-Initiative gehört. Sie empfiehlt Ihnen deshalb, den Antrag der Minderheit VII abzulehnen.

In diesem Sinne bitte ich Sie als Kommissionssprecher, den Anträgen der Mehrheit zu folgen. Ich bitte Sie, sich aber trotzdem zu überlegen, was es für die jetzigen Abstimmungen bedeutet, dass Sie vor einer Woche konzeptionell dem Bundesrat gefolgt sind. Es besteht ein enger Zusammenhang zwischen den Artikeln 5, 5a und 15, den wir jetzt besprechen.