Stump Doris · Nationalrat · 2011-09-29
Stump Doris · Nationalrat · Aargau · Sozialdemokratische Fraktion · 2011-09-29
Wortprotokoll
Auch ich möchte Sie bitten, bei verschiedenen Bestimmungen dem Bundesrat und dem Ständerat zu folgen.
Wir wissen, die Baulandstatistik der Schweiz weist aus, dass die bestehenden Bauzonenreserven mindestens das Doppelte des Bedarfs der nächsten zwanzig Jahre decken. Wenn wir jetzt Bedingungen für Neueinzonungen formulieren, dann müssen diese Bedingungen so sein, dass nur dann neu eingezont wird, wenn tatsächlich ein Bedarf ausgewiesen ist und wenn die Überbauung der neu eingezonten Gebiete auch tatsächlich gewährleistet ist. Es geht mir um Artikel 15 Absatz 3 Litera b, wo die Mehrheit der Kommission als Bedingung nicht will, dass Land "benötigt, erschlossen und überbaut" wird, sondern nur, dass das Land "benötigt und erschlossen" wird. Es ist wichtig, dass wir auch die dritte Bedingung stellen: Es muss sichergestellt sein, dass das eingezonte Land auch überbaut wird, damit nicht weiterhin Bauland gehortet werden kann, wie das ja heute üblich ist.
Auch bei Artikel 15a Absatz 2 möchte ich Sie bitten, dem Bundesrat und dem Ständerat zu folgen. Auch dieser Absatz, den wir als Minderheit nicht streichen wollen, soll dazu beitragen, dass eingezontes Land tatsächlich überbaut wird. Damit werden weitere Einzonungen unnötig, oder sie können in eine spätere Planungsphase verschoben werden, und die Investitionen für die Erschliessung werden optimal genutzt bzw. hinausgeschoben, was für die Gemeinwesen sicher von Interesse ist.
Dazu gehört die Verpflichtung, wie sie in Absatz 1 von Artikel 15a festgehalten ist, dass die Kantone in Zusammenarbeit mit den Gemeinden einen gewissen Zwang zur Überbauung von eingezontem Land ausüben können. Es soll im Gesetz festgehalten sein, dass die Gemeinden die Möglichkeit haben, solche Überbauungen einzufordern, wenn das öffentliche Interesse es rechtfertigt. Das öffentliche Interesse kann sein, dass nicht zusätzliches Bauland eingezont werden muss und nicht zusätzliche Investitionen für Erschliessungen gemacht werden müssen, damit sorgfältig mit unseren Landreserven umgegangen wird.
Ich bitte Sie, den entsprechenden Minderheitsanträgen zu den Artikeln 15 und 15a zu folgen.