Girod Bastien · Nationalrat · 2011-09-29
Girod Bastien · Nationalrat · Zürich · Grüne Fraktion · 2011-09-29
Wortprotokoll
Nachdem wir vor einer Woche dem Gegenvorschlag eigentlich praktisch alle Zähne ausgeschlagen haben, geht es hier darum zu verhindern, dass das Gesetz noch schlechter wird, und es geht darum, zumindest gewisse Verbesserungen zu realisieren.
In diesem Block geht es um die Dimensionierung der Bauzonen. Das Problem ist Folgendes: Wenn die Bauzonen viel zu grosszügig geplant und viel zu gross sind, dann besteht eigentlich kein Anreiz, mit dem Boden haushälterisch umzugehen. Dann wird irgendwo auf dieser Fläche gebaut. Auch die Planung ist schwierig, wenn die Baulandmenge überdimensioniert ist.
Nun ginge es darum, dass man hier festhält, dass die Gemeinden nicht für fünfzehn Jahre einzonen müssen, sondern dass sie maximal für fünfzehn Jahre einzonen. Das tut Absatz 1. Ich bitte Sie, dort der Minderheit II (Bäumle) zuzustimmen, die dem Bundesrat folgen will. Wenn wir die Gemeinden zwingen einzuzonen, ist das überhaupt nicht im Sinne der Landschafts-Initiative.
Weiter bitte ich Sie, dem Beschluss des Ständerates zuzustimmen in Bezug auf den Auftrag, die überdimensionierten Bauzonen zu redimensionieren, und die Minderheit III (Teuscher) zu unterstützen. Es ist ein Problem, dass gewisse Gemeinden viel zu viel eingezont haben. Wenn wir einen Gegenvorschlag zur Landschafts-Initiative machen wollen, ist das ein Kernpunkt. Das haben auch die Initianten gesagt, dass ihnen dieser Punkt besonders wichtig ist.
Zu Absatz 3bis: Den Antrag der Minderheit VII habe ich vorhin schon begründet. Da geht es wie gesagt darum, Massnahmen zu ergreifen, welche eigentlich die Verdrängung der einheimischen Bevölkerung, des einheimischen Gewerbes verhindern. Auch da bitte ich Sie, mit der Minderheit VII (Teuscher) zu stimmen.
Erlauben Sie mir eine Bemerkung zum Streichungsantrag Rutschmann: Worum geht es hier? Es geht hier nicht darum, einfach so die Gemeinden zu zwingen, sich überkommunal zusammenzutun; das wollen wir nicht. Es geht hier um den Schutz der Fruchtfolgeflächen, und ich bitte die SVP-Mitglieder, die nicht in der Kommission sind, wirklich, den Text einmal zu lesen. Wenn Sie zwei Gemeinden haben, eine liegt in schlechtem Landwirtschaftsland, während die andere mitten in der Fruchtfolgefläche liegt, stellt sich folgendes Problem: Wenn Sie der Gemeinde, die mitten in der Fruchtfolgefläche liegt, das unbeschränkte Recht geben zu bauen, kommt es halt dazu, dass auf der Fruchtfolgefläche gebaut und bestes Ackerland verbaut wird. Deshalb macht es doch Sinn, dass hier nicht pro Gemeinde geschaut wird, sondern dass die Gemeinden zusammen vorgehen und entsprechend ihr Bauland und ihre Industriegebiete koordinieren. Es geht hier wirklich darum, ein Grundübel der heutigen Raumplanung zu beheben. Man kann nicht sagen, man sei für Ernährungssouveränität und man sei für die Landwirtschaft, wenn man gleichzeitig dieses Grundübel nicht angeht.
Ich bitte Sie deshalb, diesen Streichungsantrag abzulehnen und die erwähnten Minderheiten zu unterstützen.