Leutenegger Filippo · Nationalrat · 2011-09-29
Leutenegger Filippo · Nationalrat · Zürich · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2011-09-29
Wortprotokoll
Ich möchte zuerst zu Artikel 18a sprechen. Es geht um die Solarkollektoren auf den Dächern. Wir haben ja heute im geltenden Recht eine Bestimmung, wonach Solarkollektoren, sofern sie gut eingefügt sind und sofern sie nicht Kultur- und Naturdenkmäler beeinträchtigen, bewilligt werden sollten. Nur passiert das viel zu wenig oft, und das nicht nur, weil es keine Subventionen gibt. Heute sind thermische Solarkollektoren schon rentabel, man könnte sie aufbauen, man hat ein sofortiges Rendement. Vor allem in den Altbauten kann man den Warmwasserbereich rentabel betreiben und direkt CO2 einsparen.
Warum wird das nicht gemacht? Das hat sehr viele Gründe. Aber ein Grund ist folgender: Irgendwann wechseln die Hauseigentümer ihre Heizung. Dann merken sie, dass sie noch einen Solarkollektor installieren könnten. Weil das aber oft sehr eilt, weil die Planung bei den Hauseigentümern nicht immer im Voraus richtig gemacht wird, wechselt man eine Heizung beispielsweise im kleinen Verfahren und checkt nicht das ganze Haus, das ganze System ab. Das führt dazu, dass dann Sonnenkollektoren, die eine Bewilligung benötigen, ein paar Monate zusätzlich brauchen. Wenn dann der Winter kommt, entscheiden sich viele Hauseigentümer für die kleine Variante, nämlich dafür, einfach die Heizung auszuwechseln. Das ist sehr oft eine verpasste [PAGE 1800] Chance. Das war ein wichtiger Grund, dass wir gesagt haben, wir sollten, obwohl wir die Bestimmung drin haben, das Ganze beschleunigen und bewilligungsfrei machen.
Es ist klar, dass die Gemeindepräsidenten hier drin nicht so Freude daran haben - Herr Schmidt und Herr Fluri, ich verstehe Sie schon, das ist ein Eingriff in die Gemeindeautonomie, das ist mir auch klar. Das bedeutet auch eine Verfahrensänderung, das passt auch den Kantonen nicht ganz. Aber wir wollten in diesem Fall ein Zeichen setzen, dass eben Sonnenkollektoren möglich sein sollen, und zwar mit einem unkonventionellen, raschen Verfahren: also bewilligungsfrei, aber mit einer Anzeigepflicht. Das heisst natürlich nicht, dass die anderen Bauvorschriften ausser Kraft gesetzt sind, das ist natürlich auch im Einzelantrag Fluri enthalten.
Es gab gegen diese Bestimmung natürlich Widerstand. Ich verstehe das, aber wir müssen auch irgendwann einmal ein Zeichen setzen, damit diese Privateigentümer diese Sonnenkollektoren nun endlich aufbauen, auch wenn sie kurzfristig agieren und keine lange Planung gemacht haben. Das ist der tiefere Grund.
Die Anträge der Minderheiten gehen, wie Sie sehen, in die gleiche Richtung. Es gibt aber auch Verfahrensänderungen in den Gemeinden - und das ist ein Eingriff in die Gemeindeautonomie.
Der Einzelantrag Fluri spezifiziert nur das geltende Recht: Er spezifiziert, wie man diese Solaranlagen integrieren soll. Das ist keine neue Bestimmung. Deshalb kam es in unserer Fraktion zu einem Fifty-fifty: Knapp die Mehrheit war für den Antrag Fluri, knapp die Minderheit war für den Antrag der Kommissionsmehrheit.
Noch ein letztes Wort zu Artikel 34: Dass für diese Frage ein Beschwerderecht eingeführt werden soll, das ist ein Unsinn. Wir regeln heute alles so detailliert, da braucht es ganz sicher kein zusätzliches Beschwerderecht. Deshalb bitte ich Sie, den Antrag der Minderheit Jans abzulehnen.