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Grunder Hans · Nationalrat · 2011-09-29

Grunder Hans · Nationalrat · Bern · Fraktion BD · 2011-09-29

Wortprotokoll

Das ist ganz einfach: Der Investor, der die Anlage bauen will, meldet das ja der Gemeinde. Wenn die Anlage nicht gesetzeskonform ist - der Antrag der Mehrheit zu Artikel 18a Absatz 3 ist ganz klar: "Solaranlagen dürfen Natur- und Kulturdenkmäler von kantonaler oder nationaler Bedeutung nicht wesentlich beeinträchtigen" -, wird man dem Investor sagen, er müsse halt doch ein Baugesuch einreichen, und dann nimmt es den ordentlichen Weg. Solche Ausnahmen sind stipuliert. Ansonsten weiss es die Gemeinde, weil Panels aufgestellt werden. Wenn die Bedingungen nicht erfüllt sind - das gilt auch für die erwähnten 20 Zentimeter -, braucht es ein Baugesuch. So einfach ist das.