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Bäumle Martin · Nationalrat · 2011-09-29

Bäumle Martin · Nationalrat · Zürich · Fraktion CVP/EVP/glp · 2011-09-29

Wortprotokoll

Zuerst möchte ich noch präzisieren, dass wir Artikel 19 bereits im vorherigen Abstimmungsblock erledigt und dem Antrag der Mehrheit zugestimmt haben - damit nicht noch mehr Verwirrung entsteht, worüber wir sprechen.

Ich nehme es ein bisschen auseinander. Ich beginne mit dem, was mit dem Gegenvorschlag zur Initiative noch etwas zu tun hat, nämlich mit Artikel 37b Absätze 1 bis 3 bzw. 4 bis 5. Hier, das muss ich Ihnen schon sagen, geht es wieder um die Konzeptfrage. Der Konzeptentscheid basierte auf der Idee, ein monetäres Instrument zu haben und die beiden Absätze 4 und 5. Dafür, sagten wir, braucht es die Absätze 1 bis 3 des Konzepts des Bundesrates nicht mehr. Sie sind inhaltlich nicht völlig unterschiedlich, sie sind sehr ähnlich formuliert. Vor zwei Wochen haben Sie dem Konzept der Mehrheit nicht zugestimmt und damit auch die Absätze 4 und 5 gestrichen. Jetzt müssen wir logischerweise auf das Konzept des Bundesrates zurückkommen. Und der Bundesrat hält in den Absätzen 1 bis 3, den Übergangsbestimmungen, fest, wie die Kantone vorzugehen haben. Die Mehrheit hatte zwar formell entschieden, diese Absätze zu streichen, aber im Sinne ihres Konzeptes. Deshalb, glaube ich, überinterpretiert die Kommission nicht, wenn sie sagt: Wenn das Konzept keine Mehrheit gefunden hätte, wäre die Mehrheit der Kommission beim Bundesrat geblieben, das heisst Bundesrat und Ständerat gefolgt. Ich bitte Sie, das in Ihre Überlegungen einzubeziehen, wenn Sie bei Artikel 37b entscheiden zwischen dem Antrag der Mehrheit auf Streichen, der mit dem Konzept zusammenhing, und dem Antrag der Minderheit Teuscher, also gemäss Ständerat und Bundesrat - weil ja das Konzept der Mehrheit in diesem Saal nicht mehrheitsfähig war.

Nun zum zweiten Bereich, zum Beschwerderecht gemäss der Minderheit Jans: Die Kommission ist der Meinung, dass dieses zusätzliche Beschwerderecht nicht nötig ist. Ich empfehle Ihnen, diesen Minderheitsantrag abzulehnen und der Mehrheit zu folgen.

Nun kommen wir noch zur Energiethematik, und da gibt es zwei Bereiche. Was die Solaranlagen anbelangt, war sich die Kommission einig: Man will das Ziel erreichen, die Förderung von Solaranlagen, und zwar für Wärme und Strom, das heisst mit Kollektoren und Fotovoltaik, möglichst zu deblockieren, möglichst zu vereinfachen, damit es nicht dazu kommt, dass in den Gemeinden und Kantonen Bewilligungen nicht erteilt werden. Das war die gemeinsame Haltung. Dazu gibt es drei Konzepte. Das bisherige Recht, der Beschluss des Ständerates und der Einzelantrag Fluri sehen ein ordentliches Bewilligungsverfahren für in Dach und Fassaden integrierte Anlagen vor, beschreiben aber möglichst genau, unter welchen Bedingungen und mit welchen Hürden dies dann zu erfolgen hat oder wie diese Bewilligung erteilt werden kann. Das zweite Konzept, das ist das Konzept der Minderheit I (Schmidt Roberto), will eine erleichterte Bewilligungspraxis einführen, weil sie der Meinung ist, es müsse irgendetwas wie eine Bewilligung geben, aber es soll erleichtert sein. Das dritte Konzept ist das, was die Mehrheit Ihnen beantragt, nämlich dass grundsätzlich keine Bewilligungspflicht da sein soll und man eben hier entbürokratisieren soll.

Ich beantrage Ihnen im Namen der Kommission, hier der Mehrheit zu folgen. Ob diese Formulierung der Weisheit letzter Schluss ist, wissen wir alle nicht. Aber auch der Einzelantrag Fluri hat Verordnungscharakter, und auch bei den Minderheiten sind gewisse Fragezeichen zu setzen, bei der Mehrheit vielleicht auch. Ich bitte Sie aber trotzdem, hier klar der Mehrheit zu folgen, weil wir damit doch eine klare Differenz zum Ständerat schaffen, der eine Bewilligungspflicht für Solaranlagen an Fassaden und auf Dachflächen fix drin hat. Wir sagen, bei Dachflächen solle es grundsätzlich bewilligungsfrei sein, wenn eben gewisse Bedingungen erfüllt sind. Wenn wir diese Differenz schaffen, bringen wir den Ständerat dazu, hier eine pragmatische Lösung in unserem Sinne weiterzuentwickeln. Wenn Sie dem Einzelantrag Fluri folgen, dann beschränken sich die Differenzen zwischen Ständerat und unserem Rat auf Nuancen mit Verordnungscharakter. Dann macht es keinen Sinn, überhaupt noch eine Differenz zu schaffen, dann hätten wir uns gleich dem Ständerat anschliessen können. In diesem Sinne bitte ich Sie, der Mehrheit zu folgen und hier eine klare Differenz zum Ständerat zu schaffen.

Ich möchte zuhanden der Materialien einfach noch erwähnen, dass wir im Energiegesetz Artikel 9 Absatz 3 Buchstabe e neu formuliert haben, und zwar geht es dort um die Wärmedämmung. Dort gibt es keine Differenz zum Ständerat, aber auch dort soll eine Erleichterung stattfinden. Wenn Leute ihr Haus wärmedämmen, dürfen gewisse Abstände, wenn sie mehr Wärmedämmung machen, unterschritten werden und keine zusätzlichen Hindernisse mehr darstellen. Sie müssen auch jene Änderung im Zusammenhang mit diesen Solaranlagen sehen. Es geht um Wärmedämmung und um Solaranlagen, darum, hier Vereinfachungen zu machen, damit beim Thema energetische Sanierung die Gemeinden möglichst nicht mehr am Blockieren sind, was leider in der Vergangenheit der Fall war und auch aktuell noch sehr stark der Fall ist.

Ich bitte Sie also, der Mehrheit zu folgen und die Minderheitsanträge abzulehnen.