Vischer Daniel · Nationalrat · 2009-06-12
Vischer Daniel · Nationalrat · Zürich · Grüne Fraktion · 2009-06-12
Wortprotokoll
Ich habe eigentlich eine Frage mit zwei Teilen: Wieso geht die WAK davon aus, dass sie einen Beschluss aufheben kann, der zwar vom Parlament, von beiden Räten, verabschiedet ist, aber noch nicht durch die Volksabstimmung gegangen ist? Warum betrachtet sich - das ist die Kernfrage - die WAK überhaupt als zuständig für dieses Geschäft? Das Geschäft wurde ja bisher von der SGK behandelt. Wie kommt sie überhaupt dazu zu meinen, dass sie gewissermassen diesen Aufhebungsbeschluss initiieren kann? Hatte sie dazu ein Mandat des Ratsbüros?