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Aeschbacher Ruedi · Nationalrat · 2009-06-12

Aeschbacher Ruedi · Nationalrat · Zürich · Fraktion CVP/EVP/glp · 2009-06-12

Wortprotokoll

Wir haben es bei diesen beiden Standesinitiativen mit zwei Überbleibseln aus dem jahrelangen Streit um das Verbandsbeschwerderecht zu tun. Beide Initiativen sind infolge der Entwicklungen der letzten Jahre überholt und nicht mehr aktuell, weder inhaltlich noch politisch. Es bleibt uns deshalb heute nur, sie schicklich aus unserer Pendenzenliste zu entfernen und zu entsorgen. In der Terminologie unseres Rates heisst das: Die Aargauer Initiative soll abgeschrieben, der Initiative aus Zürich soll keine Folge gegeben werden.

Ein paar wenige Worte zum Inhalt dieser beiden Standesinitiativen: Diejenige des Kantons Aargau vom 25. November 2004 verlangt, dass auf Gesetzes- und Verordnungsstufe mit zahlreichen neuen Regelungen das Verbandsbeschwerderecht der Umweltorganisationen präzisiert und gestrafft wird. Die RK-SR gab der Standesinitiative am 6. November 2007 Folge. Dasselbe tat die RK-NR am 15. Februar 2008.

Das zweite Geschäft, die Standesinitiative Zürich, trägt den Titel "Abschaffung des Verbandsbeschwerderechtes". Sie fordert aber entgegen dem Titel keine Abschaffung, sondern eine grundlegende Änderung und eine vollständige Neuausrichtung des Verbandsbeschwerderechts. Der Ständerat hat dieser Standesinitiative am 19. März 2008 keine Folge gegeben, und zwar mit 24 zu 13 Stimmen. Das Geschäft ging hierauf an die RK-NR. Diese beschloss, das Geschäft zu sistieren und das Ergebnis der Volksabstimmung über die Volksinitiative "Verbandsbeschwerderecht: Schluss mit der Verhinderungspolitik - Mehr Wachstum für die Schweiz!" abzuwarten. In der Volksabstimmung vom 30. November 2008 ist diese Volksinitiative von allen Ständen und mit einem Zweidrittelmehr der Stimmenden klar abgelehnt worden. Hierauf beschloss der Ständerat am 19. März einstimmig, die Standesinitiative Zürich abzuschreiben.

Die RK unseres Rates hat an ihrer Sitzung vom 23. April beide Geschäfte erneut beraten. Dabei ist sie zu folgenden Schlüssen gekommen; zunächst zur Standesinitiative Aargau: Wie schon zuvor die ständerätliche RK hat unsere Kommission festgestellt, dass bis auf eine Ausnahme alle Forderungen der Initiative erfüllt sind, einerseits durch die Revision des Umweltschutzgesetzes vom 20. Dezember 2006, welche durch die parlamentarische Initiative Hofmann Hans 02.436 angestossen worden ist, andererseits durch die nachfolgende Änderung zweier Bundesratsverordnungen, nämlich der Verordnung, welche die beschwerdeberechtigten Organisationen bezeichnet, sowie der Verordnung über die Umweltverträglichkeitsprüfung. Ihre RK beantragt dem Rat nun mit 15 zu 8 Stimmen, die Standesinitiative Aargau abzuschreiben, wie es zuvor schon der Ständerat einstimmig getan hat.

Zur Standesinitiative Zürich: Ich habe es eingangs schon erwähnt, der Ständerat hat dieser Initiative mit klarem Mehr keine Folge gegeben. Das Gleiche beantragt Ihnen nun auch Ihre RK, und zwar einstimmig. Die Gründe sind im Wesentlichen jene, die zur Abschreibung der Initiative des Kantons Aargau geführt haben. Ich wiederhole sie nicht und verweise diejenigen, die es genau wissen möchten, auf den Bericht der Kommission.

Ich komme deshalb zum Schluss und bitte Sie, der Kommission bei beiden Geschäften zu folgen. Damit können wir einen Schlussstrich unter die bald jahrzehntelange Diskussion um das Verbandsbeschwerderecht ziehen. Es ist einerseits in den letzten Jahren sowohl auf Gesetzes- wie auch auf Verordnungsstufe, soweit notwendig, den veränderten Anforderungen angepasst und andererseits mit der Volksabstimmung vom 30. November 2008 von der Bevölkerung in einer Deutlichkeit gestützt worden, dass das Thema nun sowohl sachlich-inhaltlich als auch politisch umfassend bearbeitet und abgehandelt ist und darum ad acta gelegt werden kann.