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Heim Bea · Nationalrat · 2009-06-12

Heim Bea · Nationalrat · Solothurn · Sozialdemokratische Fraktion · 2009-06-12

Wortprotokoll

Die parlamentarische Initiative Müller-Hemmi verlangt die Einrichtung einer eidgenössischen Kommission für Menschenrechte, und sie begründet das wie folgt: "Anlässlich der Menschenrechts-Weltkonferenz 1993 in Wien unterstrichen die teilnehmenden Staaten in der Wiener Erklärung die 'wichtige und konstruktive Rolle der nationalen Institutionen für die Förderung und den Schutz der Menschenrechte'. Die Schweiz hat die Wiener Erklärung 1993 mitgetragen. Eine konkrete Umsetzung des Anliegens ist jedoch bis heute in unserem Land nicht zustande gekommen. Demgegenüber verfügen viele europäische Staaten, insbesondere auch unsere Nachbarstaaten, über entsprechende Institutionen ... Menschenrechtspolitik gilt seit mehreren Jahren als wichtiges Aktionsfeld der schweizerischen Aussenpolitik. Es fehlt jedoch ein Gremium, das sich mit den von der Schweiz eingegangenen internationalen Vereinbarungen befasst und deren Umsetzung in der Innen- und Aussenpolitik mit einem öffentlichen, kritischen Dialog begleitet und auch bewertet." Ich erinnere nur an die folgenden zwei Vereinbarungen: die Europäische Menschenrechtskonvention und das Übereinkommen gegen Folter und andere grausame, unmenschliche und erniedrigende Behandlung oder Strafe.

Der Nationalrat hat der parlamentarischen Initiative am 20. Juni 2003 Folge gegeben und die Behandlungsfrist am 22. Juni 2007 ein zweites Mal um zwei Jahre verlängert. Er stimmte damals dem entsprechenden Antrag mit 106 zu 64 Stimmen zu. Ausgehend von den Resultaten der Bedürfnisabklärung bei den Kantonen erarbeitete das EDA einen neuen Berichtsentwurf zum Postulat 02.3394 der APK-SR, in dem die Schaffung einer Menschenrechtsinstanz in der Form eines universitären Kompetenzzentrums im Vordergrund steht. Der Bundesrat wird sich voraussichtlich an seiner Sitzung vom 11. September 2009 mit dem Berichtsentwurf befassen.

Die Kommissionsminderheit ist jetzt zum Schluss gekommen zu beantragen, die parlamentarische Initiative sei abzuschreiben - das ausgerechnet zu einem Zeitpunkt, da alles schon im Gang ist. Aber sie stellt diesen Antrag, weil sie grundsätzlich die Schaffung einer solchen Institution als nicht nötig erachtet.

Die Mehrheit ist da ganz anderer Meinung und beantragt Ihnen - der Entscheid fiel mit 13 zu 9 Stimmen bei 1 Enthaltung -, die Frist zur Umsetzung der parlamentarischen Initiative um ein weiteres Jahr zu verlängern. Sie erachtet es für angezeigt, dem Bundesrat mit Blick auf dessen voraussichtlichen Beschluss zum Postulatsbericht ein weiteres positives Signal für die Einrichtung einer eidgenössischen Menschenrechtsinstanz zu senden.

Ich bitte Sie im Namen der Mehrheit der Staatspolitischen Kommission, mit einem starken Ja dasselbe zu tun.