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Rechsteiner Rudolf · Nationalrat · 2008-03-05

Rechsteiner Rudolf · Nationalrat · Basel-Stadt · Sozialdemokratische Fraktion · 2008-03-05

Wortprotokoll

Der Sicherheitsfonds sichert heute die Vorsorgeeinrichtungen in der Schweiz gegen Verluste ab. Der Bundesrat hat uns beantragt, auch die liechtensteinischen Unternehmen in den Sicherheitsfonds aufzunehmen. Sie haben das in der letzten Session so beschlossen. Im Rat hier gab es diverse Stimmen, die sich dagegen wehrten, dass die liechtensteinischen Einrichtungen der beruflichen Vorsorge tel quel und zu gleichen Prämien in den Fonds aufgenommen werden; dies umso mehr, als im Liechtensteinischen andere Anlagebestimmungen gelten als in der Schweiz, die zum Teil eine stärker risikoorientierte Anlagepolitik der Pensionskassen ermöglichen.

Die SGK hat in der Folge dieses Geschäft noch einmal beraten und ist zum Schluss gekommen, dass eine Kommissionsmotion lanciert werden solle, die den Bundesrat verpflichtet, in zwei Punkten mit Liechtenstein das Gespräch zu suchen. Der erste Punkt ist, dass die Anlagevorschriften für Pensionskassen in Liechtenstein an jene der Schweiz angeglichen werden sollten. Das erfordert gewisse kleine Modifikationen, die aber nicht einen wesentlichen Unterschied zum Bestehenden bilden - aber zu stark risikoexponierte Vermögensinvestments sollen verhindert werden. Der zweite Punkt bedingt, dass jetzt die Neuerungen, die durch die Strukturreform der zweiten Säule in der Schweiz eingeführt werden, punkto Aufsicht und punkto Corporate Governance auch im Liechtensteinischen nach Möglichkeit nachvollzogen werden. Wir laufen sonst Gefahr, dass der Sicherheitsfonds der Schweiz für Anlageverluste aufkommen muss, die in Liechtenstein entstehen, weil eben eine andere Anlagepolitik verfolgt werden kann. In einem solchen Fall müsste man eigentlich die Versicherungsprämien risikogerecht gestalten. Wir haben aber beschlossen, dass für beide Länder im Sicherheitsfonds die gleiche Prämie gilt. Wenn für beide Länder die gleiche Prämie gilt, dann sollten auch die Anlagebestimmungen und die Aufsichtsqualität in beiden Ländern auf dem gleichen Stand sein.

Ich bitte Sie, die Motion anzunehmen.