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Vischer Daniel · Nationalrat · 2008-03-05

Vischer Daniel · Nationalrat · Zürich · Grüne Fraktion · 2008-03-05

Wortprotokoll

Ich kann eigentlich auf das Votum meiner Fraktionskollegin, Frau John-Calame, verweisen. Sie hat in feuriger und engagierter Weise dargetan, um welches Anliegen es sich hier handelt.

Generell kann einmal gesagt werden, dass wir nicht nur im Betreibungsrecht das ungeklärte Problem haben, ob im Notbedarf Steuerausgaben berücksichtigt werden sollen oder nicht. Wir kennen das zum Beispiel auch bei gerichtlichen Verfahren, bei welchen es um die Festsetzung der Unterhaltsbeiträge und dabei um die Berechnung des Notbedarfes geht. Es gibt da ja immer die obergerichtlichen Verordnungen, die für die Notbedarfsberechnungen massgebend sind. Manchmal werden die Steuerbetreffnisse berücksichtigt, manchmal nicht. Jedenfalls drängt sich in genereller Hinsicht eine einheitliche Regelung auf. Es ist auch stossend, dass es diesbezüglich kantonale Unterschiede gibt.

Frau John-Calame will jetzt mit ihrer parlamentarischen Initiative einen eingeschränkten Bereich der Schuldensanierungsvereinbarungen herauspicken und das dort regeln. Das scheint mir sinnvoll. Doch gibt es da verschiedene Einwände, warum dieser Weg nicht gegangen werden dürfe. Einer besteht darin, dass es heute schon einen Ermessensspielraum gibt, der das de facto ermöglicht. Man kann jedoch sagen, gerade dieser Ermessensspielraum sei das Stossende. Entweder gibt es eine einheitliche Regelung, dass es eben immer gemacht wird, und dann ist das sinnvoll, oder sonst haben wir eigentlich ein bisschen ein auf jeden Einzelfall abgestelltes Willkürregime. Dieses Argument zieht also meiner Meinung nach nicht, weil etwas spezifisch und einheitlich geregelt werden soll.

Diesem Argument, man könne das heute schon machen, steht dann aber das viel wichtigere der Mehrheit entgegen, die sagt, die Gläubiger würden eigentlich benachteiligt und die Pfändungsmasse würde geschmälert. Das ist eigentlich das Hauptargument. Das ist eine letztlich auch politische Einschätzung. Warum werden Steuerbetreffnisse nicht als absoluter Teil des Notbedarfes anerkannt, und warum muss nicht ein Privatgläubiger oder auch ein staatlicher Gläubiger anerkennen, dass das ein Aufwand ist, der letztlich zum Courant normal dieses Staates gehört und der Grundlagenfinanzierung zum Beispiel auch sozialer Einrichtungen oder Infrastruktureinrichtungen dient, und es eigentlich stossend wäre, wenn das anders behandelt würde als zum Beispiel Krankenkassenausgaben? Es kommt ja niemand auf die Idee, zu sagen, dass wir die Krankenkassenprämien nicht berücksichtigen. Da kann man sich fragen, ob ein an der Quelle erhobenes Steuerbetreffnis eigentlich rechtlich nicht gleich behandelt werden muss. Von daher befinden wir uns eigentlich in einem Kernstreit, indem die Mehrheit sagt, sie lehne diese Initiative letztlich ab, weil sie befürchtet, die Pfändungsmasse würde zu sehr geschmälert. Dem steht eine sozial ausgewogene Notbedarfsberechnung entgegen, bei der eben jetzt, im Fall dieser Abkommen, auch Steuerbetreffnisse berücksichtigt werden.

Eine respektable Minderheit empfiehlt Ihnen, dieser Initiative Folge zu geben. Wenn wir das in diesem eingeschränkten Bereich regeln würden, dann, davon bin ich überzeugt, könnten wir diesen ganzen Wust beispielsweise auch bei gerichtlichen Verfahren betreffend Unterhaltsbeiträge und Berechnung des Existenzminimums einheitlicher regeln. So erhielte die ganze Diskussion um die Berechnung des Existenzminimums eine neue Richtung.

Der letzte Einwand ist ja die Bürokratie. Ich glaube nicht, dass dies ein gewichtiger Einwand ist. Diese Quellenbesteuerung ist an sich schon etwas sehr Zukunftsträchtiges.