Spuhler Peter · Nationalrat · 2008-03-05
Spuhler Peter · Nationalrat · Thurgau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2008-03-05
Wortprotokoll
Ich behandle als Kommissionssprecher die parlamentarische Initiative Leutenegger Oberholzer 06.451. Im Text dieser Initiative werden unter vier Ziffern folgende Massnahmen und Rahmenbedingungen definiert: Man möchte Inspektorinnen und Inspektoren einstellen, die "in vergleichbarer Weise wie die Arbeitsmarktinspektoren im Rahmen der flankierenden Massnahmen zur Personenfreizügigkeit und die arbeitsgesetzlichen Inspektorinnen und Inspektoren auf kantonaler Ebene in den Unternehmen die Einhaltung des verfassungsmässigen Anspruchs auf Lohngleichheit von Frau und Mann überprüfen". In Ziffer 2 geht es weiter: "In Bereichen mit Gesamtarbeitsverträgen kann die Kontrolle durch die Kontrolleurinnen und Kontrolleure in Zusammenarbeit mit paritätischen Organen, in deren Pflichtenheft neu auch die Lohngleichheit gehört, erfolgen. Da, wo kein GAV besteht, soll ihre Arbeit von einer tripartiten Kommission (Sozialpartner und öffentliche Hand) begleitet werden." Unter Ziffer 3 heisst es: "Es ist zu prüfen, ob für den Einsatz der Arbeitsinspektorinnen und -inspektoren bestehende Gesetze ... ausreichen oder ob eine neue gesetzliche Grundlage geschaffen werden muss." Ziffer 4 lautet: "Die Lohngleichheitsinspektorinnen und -inspektoren sollen bei den kantonalen Arbeitsämtern angesiedelt werden. Damit hält sich der zusätzliche administrative Aufwand in Grenzen. Mindestens die Hälfte der Kosten für die Lohngleichheitsinspektorinnen und -inspektoren ist wie bei den flankierenden Massnahmen vom Bund zu tragen."
Die Begründung von Frau Leutenegger Oberholzer ist folgende: Wir hätten jetzt seit zehn Jahren die Gleichstellungsgesetzgebung. Diese sei auch in der Verfassung verankert. Aus ihrer Sicht wird sie bis heute nicht genügend durchgesetzt und es besteht nach ihrer Lesart zwischen Mann und Frau eine Lohndifferenz von mindestens 20 Prozent. Das bedingt, dass falsche ökonomische Anreize geschaffen würden, dass es Widersprüche in der Wachstumspolitik gebe und dass ein ungenügender Nutzen betreffend Ausbildungsinvestitionen bei den Frauen konstatiert werden müsse. Sie fordert daher - wie bereits erwähnt, aber ich möchte das hier wiederholen - eine Kontrolle wie durch die 150 Arbeitsmarktinspektoren auf kantonaler Ebene. Es sollen Lohngleichheitsinspektorinnen und -inspektoren angestellt werden, die analog zu den flankierenden Massnahmen bei der Personenfreizügigkeit Lohndifferenzen aufspüren und entsprechend melden sollen. 50 Prozent der Kosten sollen durch den Bund, die anderen 50 Prozent durch den Kanton getragen werden.
Etwa zwei Drittel der Kommissionsmitglieder sind der Meinung, dass es keine zusätzliche Überwachung braucht, dass wir auf diese Inspektorinnen und Inspektoren verzichten können. Wie wird das begründet? Aus Sicht der Mehrheit der Kommission hinkt ein Vergleich zwischen den Kontrollen, die durch die flankierenden Massnahmen bei der Personenfreizügigkeit eingeführt worden sind, und den Kontrollen zur Überwachung der Lohngleichheit von Mann und Frau in den [PAGE 96] Betrieben sehr stark. Es ist viel einfacher, auf Basis der minimalen Standards oder der üblichen Arbeits- und Lohnbedingungen eine Kontrolle durchzuführen, wie sie bei den flankierenden Massnahmen eingeführt worden ist, als eben zwischen Mann und Frau zu differenzieren.
Warum ist das so in der Begründung der Mehrheit der Kommission? Es gibt beim Lohn natürlich nicht nur das Kriterium "Mann oder Frau"; der Lohn hängt vielmehr auch vom Ausbildungsstand, vom Alter der jeweiligen Person ab; es geht auch um Erfahrung, um Firmenzugehörigkeit, es geht aber durchaus auch um eine Leistungskomponente, die in vielen Betrieben über Bonussysteme usw. eingeführt wurde. Das bedingt, dass die Kontrolle durch eine Inspektorin oder einen Inspektor natürlich nicht einfach so durchgeführt werden könnte, sondern die Materie in solchen Fällen eben sehr vertieft angeschaut und beurteilt werden müsste. Das würde dann auch bedingen, einen unverhältnismässigen Aufwand zu kreieren, der viel grösser und komplexer wäre als bisher. Aus Sicht der Mehrheit der Kommission ist es sehr schwierig, objektiv Ungleichheiten herauszufinden. Ein wichtiges Argument ist sicher auch die Kostenbasis, weil es eben doch zu entsprechenden Mehrkosten führen würde.
Die Mehrheit der Kommission hat dann ganz klar den Entscheid gefällt, dieser parlamentarischen Initiative keine Folge zu geben.