Messmer Werner · Nationalrat · 2008-03-05
Messmer Werner · Nationalrat · Thurgau · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2008-03-05
Wortprotokoll
Die parlamentarische Initiative Darbellay verlangt, dass die Bestimmungen, welche die Haltung von Sport- und Freizeitpferden in der Landwirtschaftszone zu stark einschränken oder verhindern, gelockert oder gar aufgehoben werden. Die UREK Ihres Rates hat im Januar 2005 mit 15 zu 2 Stimmen der Initiative Folge gegeben. Im April 2005 hat dann die UREK-SR beschlossen, die Beratung der parlamentarischen Initiative bis zur Teilrevision des Raumplanungsgesetzes auszusetzen. Nachdem das Parlament am 23. März des letzten Jahres einer Teilrevision des Raumplanungsgesetzes zugestimmt hat, hat die UREK-SR einstimmig beschlossen, der parlamentarischen Initiative Darbellay keine Folge zu geben.
Aufgrund dieses abweichenden Beschlusses der ständerätlichen Kommission musste die Kommission Ihres Rates nun erneut über die Initiative befinden. Die Kommission ist der Ansicht, die jüngste, am 1. September 2007 in Kraft getretene Revision des Raumplanungsgesetzes entspreche weitgehend den Anliegen der Initiative. So können gemäss dem neuen Artikel 24d Absatz 1bis des Raumplanungsgesetzes bauliche Massnahmen in unbewohnten Gebäuden oder Gebäudeteilen zugelassen werden, wenn sie den Bewohnerinnen und Bewohnern einer nahe gelegenen Wohnbaute zur hobbymässigen Tierhaltung dienen und eine besonders tierfreundliche Haltung gewährleisten. Somit können heute bestehende Ökonomiegebäude, die nicht mehr für die Landwirtschaft benötigt werden und die freistehend sind, vollumfänglich für die Pferdehaltung umgenutzt werden. Das war bis Ende August des letzten Jahres nicht möglich.
Die Kommission ist daher der Meinung, dass wesentliche Anliegen der Initiative Darbellay durch diese jüngste Revision erfüllt sind. Natürlich ist es heute zu früh, die Auswirkungen der neuen Gesetzgebung auf die Pferdehaltung in der Landwirtschaftszone schon beurteilen zu können. Da in der Bundesverwaltung aber eine umfassende Revision des Raumplanungsgesetzes in Vorbereitung ist und der Bundesrat dem Parlament im Jahre 2009 eine Botschaft unterbreiten sollte, gibt es in den Augen der Kommissionsmehrheit keinen Grund, am Kommissionsbeschluss, der parlamentarischen Initiative Folge zu geben, festzuhalten. Eine Kommissionsminderheit ist der Ansicht, dass zuerst die Umsetzung der neuen Gesetzgebung in den Kantonen und die angekündigte Revision des Raumplanungsgesetzes abzuwarten seien. Sie ist der Meinung, es sei verfrüht, die Initiative jetzt schon abzulehnen.
Somit beantrage ich Ihnen im Namen der Mehrheit der Kommission, welche dieser Initiative mit 18 zu 3 Stimmen bei 2 Enthaltungen keine Folge gegeben hat, dies ebenfalls nicht zu tun.