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Triponez Pierre · Nationalrat · 2008-03-05

Triponez Pierre · Nationalrat · Bern · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2008-03-05

Wortprotokoll

Unsere Fraktion hat sich eingehend mit der Frage der Verlängerung des Ärztestopps befasst. Wir müssen heute nur darüber entscheiden, ob wir nochmals einer Verlängerung zustimmen wollen oder nicht. Die Mehrheit unserer Fraktion - es gab eine starke Minderheit - ist zum Schluss gekommen, dass wir einer erneuten Verlängerung nicht zustimmen und heute Nichteintreten beantragen wollen.

Die Kommissionssprecher sowie meine Vorredner haben eigentlich schon sehr viel über die Historie gesagt und die Entwicklung des Ärztestopps nachgezeichnet. Es ist natürlich von Anfang an so gewesen, dass die Freisinnigen einer solchen Regelung zu einer zahlenmässigen Begrenzung der Ärzte, einem Ärztestopp, sehr skeptisch gegenübergestanden sind. Ich erinnere nochmals daran, dass man ursprünglich das Ganze auf drei Jahre limitiert hatte, um auch Erfahrungen mit der Personenfreizügigkeit und mit allfälligen Zulassungswünschen seitens ausländischer Ärzte zu sammeln. Dann hat man den Stopp verlängert, und heute stehen wir erneut vor dieser Frage.

Wir möchten bei dieser Gelegenheit feststellen, dass der am 1. Juni 2008 zur Abstimmung gelangende Verfassungsartikel zur Gesundheit in keiner Weise einen Schritt hin zur Einführung der Vertragsfreiheit zwischen Leistungserbringern und Versicherern darstellt. Fakt ist nämlich, dass die Gesundheitsverfassung, über die also bei der Abstimmung im Juni entschieden wird, die Frage bezüglich der Einführung der Vertragsfreiheit weder direkt noch indirekt regelt. Auch lässt sich die Aufhebung des Vertragszwanges nicht aus diesem Verfassungstext ableiten. Mit der expliziten Streichung [PAGE 68] einer solchen Bestimmung aus der definitiven Version des Verfassungstextes hat das Parlament nämlich in der Wintersession bekräftigt, dass die Vertragsfreiheit nicht in diesem Kontext eingeführt werden soll. Für die Vertragsfreiheit, daran möchte ich erinnern, braucht es keine Verfassungsänderung. Diese Frage ist auf Gesetzesstufe zu lösen, und sie wird auch zu lösen sein. Der Bundesrat hat seine Botschaft bekanntlich bereits im Jahre 2004 verabschiedet, also bevor wir überhaupt über den Gegenentwurf diskutiert haben.

Ich fasse zusammen: Unsere Fraktion ist mehrheitlich zur Auffassung gelangt, dass wir auf diese Vorlage nicht eintreten sollten, dass wir eine erneute Verlängerung des Ärztestopps ablehnen sollten.

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